Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 dem Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Zwecke der Errichtung eines Freizeit- und Ferienparks zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB parallel durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge dazu sind anliegend beigefügt. Hinsichtlich der Stellungnahme des Landkreises Osnabrück zur Schallschutzproblematik in der Bauleitplanung finden noch Abstimmungsgespräche statt.
Die Ergebnisse der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschusses vorgestellt.
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
(Weymann)
Fachdienst II