Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 22.02.2011 wurden die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Ergebnisse werden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgestellt.
Der Entwurf des B-Plans ist zur Kenntnis beigefügt. Zwischenzeitlich werden die Begründung zum Bebauungsplanentwurf, sowie der Umweltbericht und die schalltechnische Beurteilung fertig gestellt. Diese werden in der Sitzung vorgestellt.
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 61 „SO Freizeit- und Ferienpark“ ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
(Richter)
Fachdienst II