Im Bebauungsplan Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ ist an der Konrad-Adenauer-Straße eine Fläche von rd. 8.000 qm als Mischgebiet zur Nahversorgung inklusive Stellplatzfläche ausgewiesen. Ein Teil der Fläche wurde 2004 mit einem Discount-Markt bebaut. Nachdem die Bemühungen eines Investors, die Restfläche von 3.650 qm mit einem Getränkemarkt und einem weiteren Fachmarkt zu bebauen, gescheitert waren, konnte trotz der Vermarktungsbemühungen der Stadt Fürstenau bis heute kein Interessent für den Bau von Nahversorgungseinrichtungen gefunden werden.
Die Eigentumsverhältnisse der in Rede stehenden Fläche stellen sich wie folgt dar:
Flurstück 634/2: Fritze, Bernhard
Flurstück 634/3: Landwehr, Maria
Flurstück 634/1: Fritze; Bernhard zu 193 / 1000
Landwehr, Maria zu 189 / 1000
Kurzweg Holding GmbH zu 309 / 1000
Stadt Fürstenau zu 309 / 1000
Herr Fritze und Frau Landwehr möchten die Grundstücke nun als Wohnbaugrundstücke verkaufen, da sie für eine gewerbliche Nutzung keine Nachfrage sehen. Herr Fritze hat hierzu den beigefügten Aufteilungsplan entworfen, mit dem fünf Baugrundstücke ausgewiesen werden könnten, die über einen Stichweg zur Fritz-Wilmering-Straße erschlossen werden.
Zur Umsetzung des Planungsvorschlages ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Weymann) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor in Vertretung |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ wird eine dritte Änderung durchgeführt.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 634/1, 634/2, 634/3 und 633/1 tw..
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im doppischen Produkthaushaltes 2011 der Stadt Fürstenau im Produkt 511.10 vorgesehen.
(Weymann)
Fachdienst II