Es wird Bezug genommen auf die Beschlussvorlage FG 20/014/2005 zu diesem Tagesordnungspunkt. Zwischenzeitlich haben sich bei den nachfolgend aufgeführten Haushaltsstellen Änderungen ergeben, und zwar:
Einnahmen
Haushaltsstelle 9000.0030 -
Gewerbesteuer
Erstattungen bis zum Jahr 2002 -7.200 €
Nachzahlungen 2003 339.000 €
Nachzahlungen 2004 5.600 €
Vorauszahlungen 2005 843.800 €
1.181.200 €
Erhöhung von 956.400 € auf 1.181.200 € = + 224.800 €
Haushaltsstelle
9000.0100 - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Erstattung für das Jahr 2004 - 9.809 €
I / 2005 257.894 €
II / 2005 326.634 €
III / 2005 343.069 €
IV / 2005 (110 % von III / 2005) 377.376 €
1.295.164 €
Erhöhung von 1.286.800 € auf 1.295.100 € = + 8.300 €
+ 233.100 €
Ausgaben
Haushaltsstelle 9000.8100 -
Gewerbesteuerumlage
Nachzahlung für das Jahr 2004 97.530 €
I / 2005 59.241 €
II / 2005 83.462 €
III / 2005 74.850 €
IV / 2005 (100 % von III / 2005) 74.850 €
389.933 €
Erhöhung von 332.300 € auf 390.000 € = + 57.700 €
Fehlbedarf
Minderung von 3.682.200 € auf 3.506.800 € = - 175.400 €
Der strukturelle Fehlbedarf 2005 im Verwaltungshaushalt kann somit um 175.400 € von 651.100 € auf 475.700 € vermindert werden.
(Richter) |
(Weymann) |
(Kamlage) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2005 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
In § 1
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 258.300 €
von 3.881.600 €
auf 4.139.900 €
erhöht,
die Ausgaben um 3.232.400 €
von 4.414.300 €
auf 7.646.700 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 2.974.100 €
von 532.700 €
auf 3.506.800 €
erhöht,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 202.700 €
von 890.500 €
auf 1.093.200 €
erhöht,
in § 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in § 3
den bisherigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gegenüber der ursprünglichen Beschlussvorlage ergeben sich geringfügige finanzielle Verbesserungen, die sich aber erst im Haushaltsjahr 2006 auswirken.
(Weymann)
Fachdienst II