Der I. Nachtragshaushaltsplan umfasst neben den Änderungen aufgrund von Beschlüssen die zwischenzeitlich eingetretenen Einnahme- und Ausgabeentwicklungen.
Im Verwaltungshaushalt musste der strukturelle Fehlbedarf 2005 von 532.700 € um 118.400 € auf 651.100 € erhöht werden.
Hierbei ergeben sich wesentliche Änderungen durch Mindereinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 41.600 € aufgrund der Steuerschätzung 05/2005. Mehreinnahmen können bei der Gewerbesteuer (52.100 €) und der Grundsteuer B (15.600 €) veranschlagt werden. Auf der Ausgabeseite erhöht sich die Gewerbesteuerumlage um insgesamt 110.300 €. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Nachzahlung aufgrund der Abrechnung für das Jahr 2004 in Höhe von 97.530 €. Weitere Mehrausgaben in Höhe von 37.000 € ergeben sich bei der Straßenbeleuchtung durch die Erhöhung der Strompreise.
Unter Berücksichtigung des Sollfehlbetrages 2004 erhöht sich der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt auf insgesamt 3.682.200 €, der sich errechnet aus:
a) Fehlbetrag 2004 3.031.100 €
b) bisheriger Fehlbedarf 2005 532.700 €
c) Mehreinnahmen 25.200 €
d) Mehrausgaben 143.600 €
Im Vermögenshaushalt ergeben sich wesentliche Änderungen aufgrund von Mehrausgaben für verschiedene Straßenbaumaßnahmen und den Ankauf von Grundstücken. Mehreinnahmen werden bei den Erschließungs- und Anliegerbeiträgen sowie den Straßenbaubeiträgen erwartet.
Durch die
vorgenommenen Änderungen musste die außerordentliche Tilgung von 254.600 € um
94.500 € auf 160.100 € vermindert werden.
(Richter) |
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(Weymann) |
Fachbereich 3 |
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Stadtdirektor In Vertretung |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2005 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
In § 1
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 25.200 €
von 3.881.600 €
auf 3.906.800 €
erhöht,
die Ausgaben um 3.174.700 €
von 4.414.300 €
auf 7.589.000 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 3.149.500 €
von 532.700 €
auf 3.682.200 €
erhöht,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 202.700 €
von 890.500 €
auf 1.093.200 €
erhöht,
in § 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in § 3
den bisherigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erhöhung des Sollfehlbedarfs im Verwaltungshaushalt müssen weitere Kassenkredite in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass höhere Kassenkreditzinsen zu zahlen sind. Die Minderung der außerordentlichen Schuldentilgung im Vermögenshaushalt hat Auswirkungen auf die Folgejahre, da sich künftig der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) gegenüber der Finanzplanung erhöhen wird.
(Weymann)
Fachdienst II