Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2008 (SG/SFinRPA/03/2008) den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2008 mit einem Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in Höhe von 181.100 € und einer Kreditaufnahme im Vermögenshaushalt in Höhe von 413.100 € (Entschuldung = 200.800 €) einstimmig dem Samtgemeindeausschuss empfohlen.
Neben der bereits vorgelegten Aufstellung (Stand: 11.11.2008) wurden dabei folgende Änderungen berücksichtigt:
Finanzausgleich
Von den kommunalen Spitzenverbänden wurden die vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich mitgeteilt. Danach erhöht sich der vorläufige Grundbetrag um 41 € von 699 € auf 740 €.
Außerdem sind die amtlichen Einwohnerzahlen per 31.12.2007 veröffentlicht worden. Nach dem Finanzausgleichsgesetz wurde die Einwohnerzahl für die Samtgemeinde Fürstenau mit 16.722 ermittelt. Das bedeutet ein Minus von 15 gegenüber der bisherigen Berechnung.
Atemschutzpflegestelle
Einstimmig wurde in der vorgenannten Sitzung empfohlen, für eine Atemschutzpflegestelle (Umbau vorhandener Räumlichkeiten) Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung zu stellen.
Eine aktuelle Aufstellung mit allen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2008 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen auf 10.669.600 €
die Ausgaben auf 10.850.700 €
Fehlbedarf 181.100 €
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen auf 4.541.900 €
die Ausgaben auf 4.541.900 €
festsetzt,
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 413.100 € festsetzt,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 195.000 € festsetzt,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 6.000.000 € festsetzt,
in § 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2009 auf 45 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.
Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt haben zur Folge, dass der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) den Verwaltungshaushalt belastet und somit die Ausgaben bzw. den voraussichtlich zu erwartenden Sollfehlbedarf der Folgejahre erhöht.
(Weymann)
Fachdienst II