Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
Vorlage
FG 20/014/2008/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

In der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 18.09.2008 (SG/SFinRPA/02/2008, P. Ö 8) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2009 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Gruppen verwiesen.

 

Aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie allgemeiner Änderungen haben sich die in der Anlage aufgeführten Beträge ergeben. Dadurch konnte der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt um 18.800 € von 443.300 € auf 424.500 € vermindert werden. Hierbei ist der voraussichtliche Fehlbetrag des Jahres 2008 in Höhe von 5.346.600 € nicht berücksichtigt. Die Änderungen werden in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses eingehend erläutert.

 

Im Vermögenshaushalt sind aufgrund der von den Fachausschüssen empfohlenen Investitionsausgaben sowie der allgemeinen Änderungen Kreditaufnahmen in Höhe von 426.400 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 613.900 € vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 187.500 €.

 

Sollten sich durch die Beratungen im Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss am 13.11.2008 und im Werksausschuss am 17.11.2008 noch Änderungen zum Haushaltsplanentwurf ergeben, werden diese in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vorgetragen.

 

Nochmals wird auf die Genehmigungsverfügungen des Landkreises Osnabrück zu den Haushalten sowie der Bewilligungsverfügungen hinsichtlich der Bedarfszuweisungen verwiesen. Danach müssen auch künftig alle Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung genutzt werden, um einer weiteren Verschlechterung der Haushaltslage entgegenzuwirken und auch in der Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

Angesichts der hohen Belastungen durch Zins- und Tilgungsleistungen müssen alle Investitionsvorhaben der Samtgemeinde Fürstenau dahingehend überprüft werden, ob sie unbedingt notwendig sind bzw. ob sie verschoben werden können. Ausnahmen hiervon können lediglich vorgeschriebene und ggf. rentierliche Maßnahmen sein.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen auf                                                                10.197.600 €

die Ausgaben auf                                                                   10.622.100 €

Fehlbedarf                                                                                  424.500 €

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen auf                                                                  4.488.700 €

die Ausgaben auf                                                                     4.488.700 €

 

festsetzt,

 

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 426.400 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 195.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 6.000.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2009 auf 45 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt haben zur Folge, dass der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) den Verwaltungshaushalt belastet und somit die Ausgaben bzw. den voraussichtlich zu erwartenden Sollfehlbedarf der Folgejahre erhöht.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II