Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2008 (SG/SFinRPA/03/2008) den Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 – 2012 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zum Haushaltsplan (siehe Beschlussvorlage zu TOP N 19.1) einstimmig dem Samtgemeindeausschuss empfohlen.
Nach der Finanzplanung entwickelt sich der Sollfehlbedarf nunmehr wie folgt:
Änderungen zum Investitionsprogramm der Jahre 2010 – 2012 wurden nicht vorgenommen. Die Entschuldung für diesen Zeitraum beläuft sich weiterhin auf 220.200 €, und zwar:
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 – 2012 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Erst durch die Veranschlagung der Mittel in den Haushaltsplänen der Folgejahre ergeben sich konkrete finanzielle Auswirkungen.
(Weymann)
Fachdienst II