Betreff
Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 - 2012
Vorlage
FG 20/021/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Entwürfe des Investitionsprogramms und der Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2008 – 2012 sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Eingehende Erläuterungen hierzu erfolgen in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Wesentliche Änderungen ergeben sich durch die vorgesehene Streichung der Investitionsbindung der FAG-Leistungen im Haushaltsbegleitgesetz 2009. Danach sind spätestens ab dem Haushaltsjahr 2010 die Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs in voller Höhe im Verwaltungshaushalt zu buchen. Die Veranschlagung von 12,3 % des Betrages für Investitionen im Vermögenshaushalt entfällt dann. Für das Haushaltsjahr 2009 wird die bisherige Regelung von der Kommunalaufsicht noch akzeptiert.

Für die Samtgemeinde Fürstenau vermindert sich dadurch der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2010 um jährlich rd. 570.000 €. Zeitgleich entsteht kein strukturelles Haushaltsdefizit mehr. Im Vermögenshaushalt entfällt die Zuweisung für Investitionen und damit auch eine Weiterleitung wie bisher in Höhe von 50 % an die Mitgliedsgemeinden. Dadurch erhöht sich der Kreditbedarf um jährlich rd. 285.000 €.

 

Der Sollfehlbedarf entwickelt sich nach der Finanzplanung wie folgt:

 

                

 

 

Aufgrund der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sind in den Jahren 2010 – 2012 Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 1.607.500 € erforderlich. Da in diesem Zeitraum Darlehen in Höhe von 1.827.700 € getilgt werden, ergibt sich eine Entschuldung in Höhe von 220.200 €, und zwar:

 

       

 

 

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Bewilligungsverfügungen hinsichtlich der Bedarfszuweisungen sowie die Genehmigungsverfügungen des Landkreises Osnabrück zu den Haushalten verwiesen. Danach müssen angesichts der hohen Belastungen durch Zins- und Tilgungsleistungen alle Investitionsvorhaben der Samtgemeinde Fürstenau dahingehend überprüft werden, ob sie wirklich notwendig sind bzw. ob sie verschoben werden können. Ausnahmen hiervon können lediglich gesetzlich vorgeschriebene und ggf. rentierliche Maßnahmen sein.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 – 2012 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Erst durch die Veranschlagung der Mittel in den Haushaltsplänen der Folgejahre ergeben sich konkrete finanzielle Auswirkungen.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II