Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Bericht über die Prüfung der Jahresrechnungen bei der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 vorgelegt.
Die Kurzfassung des Prüfungsberichtes ist als Anlage beigefügt. Zu den wichtigsten Prüfbemerkungen, über die auch dem Landkreis zu berichten ist, wird in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ausführlich Stellung genommen.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2005 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 4.193.757,44 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 950.784,82 €
Soll-Einnahmen insgesamt 5.144.542,26 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 7.439.030,35 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 950.784,82 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 8.389.815,17 €
- Soll-Fehlbetrag 3.245.272,91 €
b) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2006 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 5.178.842,84 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 2.090.405,21 €
Soll-Einnahmen insgesamt 7.269.248,05 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 8.298.741,72 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 2.090.405,21 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 10.389.146,93 €
- Soll-Fehlbetrag 3.119.898,88 €
c) Gemäß § 101 NGO wird dem Stadtdirektor für die Jahresrechnungen 2005 und 2006 Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Weymann)
Fachdienst II