a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2005 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 8.028.696,89 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 4.018.959,81 €
Soll-Einnahmen insgesamt 12.047.656,70 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 13.163.225,99 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 4.018.959,81 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 17.182.185,80 €
- Soll-Fehlbetrag 5.134.529,10 €
b) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2006 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 8.719.549,67 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 3.341.990,15 €
Soll-Einnahmen insgesamt 12.061.539,82 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 14.327.646,43 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 3.341.990,15 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 17.669.636,58 €
- Soll-Fehlbetrag 5.608.096,76 €
c) Gemäß § 101 NGO wird dem Samtgemeindebürgermeister für die Jahresrechnungen 2005 und 2006 Entlastung erteilt.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (27 Ja-Stimmen, Samtgemeindebürgermeister Selter hat während der
Beratung und Abstimmung in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des
Sitzungssaales Platz genommen: