Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Bericht über die Prüfung der Jahresrechnungen bei der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 vorgelegt.
Die Kurzfassung des Prüfungsberichtes ist als Anlage beigefügt. Zu den wichtigsten Prüfbemerkungen, über die auch dem Landkreis zu berichten ist, wird in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ausführlich Stellung genommen.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2005 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 8.028.696,89 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 4.018.959,81 €
Soll-Einnahmen insgesamt 12.047.656,70 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 13.163.225,99 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 4.018.959,81 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 17.182.185,80 €
- Soll-Fehlbetrag 5.134.529,10 €
b) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2006 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 8.719.549,67 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 3.341.990,15 €
Soll-Einnahmen insgesamt 12.061.539,82 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 14.327.646,43 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 3.341.990,15 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 17.669.636,58 €
- Soll-Fehlbetrag 5.608.096,76 €
c) Gemäß § 101 NGO wird dem Samtgemeindebürgermeister für die Jahresrechnungen 2005 und 2006 Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Weymann)
Fachdienst II