Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):
Bezugnehmend auf den Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2021 zum Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld stimmt der Rat der Gemeinde Berge dem Vorentwurf und der Begründung zum Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ (inkl. den dargebrachten und noch zu berücksichtigenden Änderungen zur Dachneigung, Firsthöhe etc.) zu und beschließt auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
Zu Beginn der Beratungen zum
Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Gappel Herrn Stolte (VR-Immobilien
GmbH) und Herrn May-Johann (Filialleiter der VR-Bank eG Osnabrücker Nordland in
Grafeld), die eine Erläuterung als Erschließungsträger vornehmen.
Herr Stolte bedankt sich für die Teilnahme an der Sitzung und teilt mit,
dass diese Art der Projektumsetzung auch neu für ihn sei. Letztmalig ist im Jahr
2012 zusammen mit der Gemeinde Berge das bestehende Baugebiet „Plaggenesch“ mit
insgesamt 29 Bauplätzen erschlossen worden. Das letzte Grundstück ist im Jahr
2020 zum Preis von noch 27,50 €/qm verkauft worden. Die derzeitige
Preisentwicklung wird wohl nicht dazu führen, dass die zukünftigen Grundstücke zu
so einem Preis veräußert werden können. In den letzten Jahren sind einige
Anfragen an die VR-Bank gerichtet worden und man habe daraufhin mit der
Gemeinde Berge Kontakt aufgenommen, inwieweit eine Realisierung zur
Neuausweisung eines Baugebietes möglich ist. Der nunmehr ca. 5,6124 ha große
Planbereich sieht vor, dass wohl insgesamt ca. 58 Bauplätze (zur Größe von bis
zu 920 qm) erschlossen werden können. Hierbei sind gemeinsam alle Möglichkeiten
(Wohn-/Mietbau) erörtert worden, um allen Ansprüchen gerecht zu werden. Herr May-Johann
erklärt, dass derzeit 25 Interessenten vermerkt sind und am 01.09.2022 eine
Informationsveranstaltung durch die VR-Bank durchgeführt werden soll. Hier könnten
dann eventuell auch bereits die Grundstückspreise benannt werden. Der VR-Bank
ist gemeinsam mit der Gemeinde Berge daran gelegen, dass Projekt transparent
darzustellen und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung. Es ist planungs- als
auch gestaltungsrechtlich in wirklich alle Richtungen gedacht worden.
Mit der angestrebten Bauleitplanung soll das
vorhandene Wohngebiet in Richtung Norden erweitert werden und Bauland für
Einfamilien- und Doppelhäuser, Hausgruppen und Mehrfamilienhäuser ermöglicht
werden, sodass ein diversifiziertes Angebot für Eigentumsformen aber auch zur
Miete entsteht, mit dem Ziel, Wohnraum für unterschiedliche Ansprüche anbieten
zu können.
Aus der Mitte des Rates wird angefragt, wann mit dem ersten
Grundstücksverkauf gerechnet werden kann. Herr Stolte erklärt, dass dies
abhängig vom Bauleitverfahren ist und man eine Vermarktung zum Frühjahr 2023
anstrebe.
Beigeordneter Groß de Wente sieht in der
Erschließung des Baugebietes die richtige Entwicklung und es liegt ein durchaus
gelungenes Konzept vor, welches tatsächlich die unterschiedlichen Entwicklungen
(Wohn-/Mietbau) berücksichtige. Vor allen Dingen sei es gut, dass auch Bezug
auf die „Biodiversität“ (keine Steingärten, Aufnahme des Oberflächenwassers
etc.) genommen werde. Die Vermarktungsmöglichkeiten seien natürlich auch
abhängig von der Höhe des Verkaufspreises.
Herr Stolte erklärt, dass das der Verkaufspreis anhand der Kosten
ermittelt und diese nahezu weitergeben werden sollen, ohne den Grundstückspreis
künstlich zu erhöhen.
Beigeordneter Brandt ergänzt, dass durch die
Beschlussfassung das Bauleitverfahren nun weitergehen könne. Man habe einen
privaten Erschließungsträger und dadurch auch einen gewissen finanziellen
Spielraum, was die Ausschreibung der notwendigen Erschließungsarbeiten angeht.
Insgesamt handelt es sich hierbei um ein großes Gebiet und man kann davon
ausgehen, dass man allen Interessenten gerecht werden könne. Wichtig ist auch,
dass am 01.09.2022 eine durch die VR-Bank organisierte Informationsveranstaltung
stattfinden wird, wobei hier auch das zuständige Planungsbüro anwesend sein
sollte, um Transparenz zu schaffen und auf Fragen zu den Bauvorschriften
antworten zu können. Bei der Bauleitplanung handelt es sich um ein mehrstufiges
Verfahren, so dass die Erschließung voraussichtlich erst zum Frühjahr/Sommer 2023
erfolgen kann.
Bürgermeister Gappel bedankt sich für die Ausführungen und teilt mit, dass dies eine gute Entwicklung für die jungen Familien ist und nimmt Bezug auf die Planungsgrundlagen.
Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 16.12.2021 zum Bebauungsplan Grafeld Nr.9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld hat die Gemeinde Berge bei der Samtgemeinde Fürstenau die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Die VR-Immobilien GmbH plant (als Erschließungsträgerin) im Gemeindeteil Grafeld in Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Plaggenesch“ (Bebauungsplan Grafeld Nr. 6 – Erweiterung Baugebiet Holthöchte) die Ausweisung von insgesamt ca. 58 Bauplätzen.
Der ca. 5,6124 ha große Planbereich liegt im Norden des Gemeindeteils
Grafeld, unmittelbar nördlich des Baugebietes „Plaggenesch“ und südlich der
„Orthauser Straße“ und es wird im Osten begrenzt durch private Liegenschaften an der
„Herzlaker Straße" und im Westen durch die freie Feldflur. Aufgrund
der Eigentumsverhältnisse ist eine Erweiterung des vorhandenen Baugebietes „Plaggenesch“
in nördlicher Richtung angedacht, wodurch die vorhandene Siedlungsstruktur
erweitert und das Ortsbild insgesamt abgerundet wird, ohne dass eine weitere
Zersiedlung eintritt.
Grundvoraussetzung für die Sicherstellung
der kommunalen Daseinsvorsorge ist insbesondere die Bereitstellung von
Grundstücken, denn eine angemessene Wohnraumversorgung benötigt bezahlbares
Wohnbauland. Die Bereitstellung nachfragegerechten Wohnraums stellt somit einen
wesentlichen Eckpfeiler für die Gemeinde Berge als attraktiven Lebens- und
Arbeitsstandort dar. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, möchte die Gemeinde
Berge mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes der nach wie vor bestehenden
Nachfrage nach Wohnbauland Rechnung tragen und weiteres Bauland erschließen, um
den Gemeindeteil Grafeld weiter zu stärken und Entwicklungsperspektiven zu
geben. Innerhalb des Plangebietes sollen unterschiedliche Wohnformen und
-angebote geschaffen werden, die es ortsansässigen jungen Familien, Paaren und
Alleinstehenden ermöglicht, im Ort zu bleiben. Mit der angestrebten
Bauleitplanung soll das vorhandene Wohngebiet in Richtung Norden erweitert
werden und Bauland für Einfamilien- und Doppelhäuser, Hausgruppen und
Mehrfamilienhäuser ermöglicht werden, sodass ein diversifiziertes Angebot für
Eigentumsformen aber auch zur Miete entsteht, mit dem Ziel, Wohnraum für
unterschiedliche Ansprüche anbieten zu können.
Auf Grundlage des oben genannten Beschlusses
sind die Vorentwürfe zum Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet
Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld, der Begründung sowie den
textlichen Festsetzungen erstellt worden. Die planungs- und
gestaltungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen vor, dass hier
den jeweiligen Lebenslagen (Mietbau oder Eigenheim) Rechnung getragen wird. Bei
der Erstellung des Regenrückhaltebeckens geht es derzeit noch darum, ob ein
„Versickerungsbecken“ erstellt werden kann. Die notwendigen Gutachten hierfür
sind in Auftrag gegeben worden. Sollte keine Versickerung des Oberflächenwassers
möglich sein, so ist ein Anschluss an den vorhandenen Graben im Bereich der
„Orthauser Straße“ notwendig, so Bürgermeister Gappel.
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses
für Planen + Bauen / Umwelt + Wege erläutert, sollten allerdings noch folgende
Änderungen mit Herrn Miebach (ibt
Ingenieure + Planer, Infrastruktur und Stadtentwicklung GmbH & Co.
KG, Osnabrück) besprochen und berücksichtigt werden:
1.)
In dem
Bebauungsplanentwurf sind Unterteilungen zur Bauweise „EH, ED“ zu finden. Die
Legende berücksichtigt allerdings „ED, EDH“. Hier sollte eine Korrektur in
Bezug auf „EDH“ erfolgen.
2.)
Die Nebengebäude sollten
durchaus eine andere Dachform aufweisen können, als die der Hauptgebäude.
Dieser Passus sollte ergänzt werden.
3.)
Die Stellung der
baulichen Anlagen ist durch die graphische Darstellung der Firstrichtung im
Bebauungsplan festgesetzt. Hiervon kann abgewichen werden, wenn die Abweichung
(für den Hauptbaukörper) genau 90 Grad betrifft. Es wurde vereinbart, dass
Nebengebäude durchaus bis zu 90 Grad abweichen können bzw. dadurch ggf.
auch eine Art „Auflockerung“ der Bauart (Haus = Firstrichtung, Nebenanlage =
Abweichung um 45 Grad) möglich ist. Dieser Passus sollte ergänzt werden.
4.)
In Bezug auf die
derzeitige Dachneigung ist angeregt worden, dass die Dachneigung zwischen 20
und 42 auf 45 Grad erhöht wird.
5.)
Dachformen wurden
zunächst nicht festgesetzt, sollten aber textlich festgesetzt werden. (zulässig
sind: Pult-, Zelt-, Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer)
6.)
Anmerkung zur Firsthöhe
beim Flachdach, damit die Gebäudehöhe eindeutig geregelt ist; Nicht, dass ein
Gebäude 10 m hoch ist, also die maximale Firsthöhe aufweist (Verhinderung einer
„Erdrückungswirkung“ für Nachbargrundstücke).
Im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sollen die
Telekommunikationsanbieter für den Einbau von Glasfaserkabel sensibilisiert
werden. Ferner ist im Rahmen der „Biodiversität“ auch der Hinweis darauf
enthalten, dass so genannte „Steingärten“ verboten sind und das nicht schädlich
verunreinigte Oberflächenwasser von den Grundstücken ggf. selbst aufgefangen
und nutzbar gemacht werden sollte, so Bürgermeister Gappel.
Die Mitglieder
des Rates sind sich einig darüber, dass die aufgeführten Änderungen mitberücksichtigt
und das Planungsbüro die Entwürfe zur Auslegung entsprechend ändern sollte.