Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege empfiehlt einstimmig (7 Ja-Stimmen):

 

Bezugnehmend auf den Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2021 zum Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld stimmt der Rat der Gemeinde Berge dem Vorentwurf und der Begründung zum Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ (inkl. den dargebrachten und noch zu berücksichtigenden Änderungen zur Dachneigung, Firsthöhe etc.) zu und beschließt auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.


Der Vorsitzende Moormann übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Gappel.

 

Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 16.12.2021 zum Bebauungsplan Grafeld Nr.9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld hat die Gemeinde Berge bei der Samtgemeinde Fürstenau die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Die VR-Immobilien GmbH plant (als Erschließungsträgerin) im Gemeindeteil Grafeld in Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Plaggenesch“ (Bebauungsplan Grafeld Nr. 6 – Erweiterung Baugebiet Holthöchte) die Ausweisung von insgesamt ca. 58 Bauplätzen. Interessenabfragen sowie vermehrte Interessenbekundungen haben ergeben, dass nach der Erschließung des Baugebietes „Plaggenesch“ im Jahr 2014 ein weiterer Bedarf an Bauplätzen besteht.

 

Der ca. 5,6124 ha große Planbereich liegt im Norden des Gemeindeteils Grafeld, unmittelbar nördlich des Baugebietes „Plaggenesch“ und südlich der „Orthauser Straße“ und es wird im Osten begrenzt durch private Liegenschaften an der „Herzlaker Straße" und im Westen durch die freie Feldflur. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist eine Erweiterung des vorhandenen Baugebietes „Plaggenesch“ in nördlicher Richtung angedacht, wodurch die vorhandene Siedlungsstruktur erweitert und das Ortsbild insgesamt abgerundet wird, ohne dass eine weitere Zersiedlung eintritt.Das Baugebiet „Holthöchte“ im Gemeindeteil Grafeld wurde 2014 durch den Bebauungsplan Grafeld Nr. 6 „Erweiterung Baugebiet Holthöchte" erstmalig erweitert. Die Baugrundstücke im Baugebiet sind inzwischen weitestgehend vergeben und bebaut. Es sind nur noch wenige Grundstücke unbebaut, die jedoch nicht ausreichend den Bedarf abdecken.

 

Grundvoraussetzung für die Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge ist insbesondere die Bereitstellung von Grundstücken, denn eine angemessene Wohnraumversorgung benötigt bezahlbares Wohnbauland. Die Bereitstellung nachfragegerechten Wohnraums stellt somit einen wesentlichen Eckpfeiler für die Gemeinde Berge als attraktiven Lebens- und Arbeitsstandort dar. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, möchte die Gemeinde Berge mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes der nach wie vor bestehenden Nachfrage nach Wohnbauland Rechnung tragen und weiteres Bauland erschließen, um den Gemeindeteil Grafeld weiter zu stärken und Entwicklungsperspektiven zu geben. Innerhalb des Plangebietes sollen unterschiedliche Wohnformen und -angebote geschaffen werden, die es ortsansässigen jungen Familien, Paaren und Alleinstehenden ermöglicht, im Ort zu bleiben. Mit der angestrebten Bauleitplanung soll das vorhandene Wohngebiet in Richtung Norden erweitert werden und Bauland für Einfamilien- und Doppelhäuser, Hausgruppen und Mehrfamilienhäuser ermöglicht werden, sodass ein diversifiziertes Angebot für Eigentumsformen aber auch zur Miete entsteht, mit dem Ziel, Wohnraum für unterschiedliche Ansprüche anbieten zu können.

 

Herr Stolte (VR-Immobilien GmbH) und Herr May-Johann (Filialleiter der VR-Bank eG Osnabrücker Nordland in Grafeld) werden an der für Mittwoch, dem 06.07.22 terminierten Ratssitzung teilnehmen und den Ratsmitgliedern für Fragen zur Verfügung stehen. Im Nachgang zu den Sitzungen soll eine durch die VR-Bank eG Osnabrücker Nordland organisierte Informationsveranstaltung stattfinden, bei der der Öffentlichkeit sowie interessierten Personen das Projekt und die weitere Gestaltung des Baugebietes präsentiert werden soll. Sobald hierfür eine Terminierung vorliegt, wird es in der örtlichen Presse mitgeteilt, so Bürgermeister Gappel.

 

Auf Grundlage des oben genannten Beschlusses sind die Vorentwürfe zum Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld, der Begründung sowie den textlichen Festsetzungen erstellt worden. Die planungs- und gestaltungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen vor, dass hier den jeweiligen Lebenslagen (Mietbau oder Eigenheim) Rechnung getragen wird. Bei der Erstellung des Regenrückhaltebeckens geht es derzeit noch darum, ob ein „Versickerungsbecken“ erstellt werden kann. Die notwendigen Gutachten hierfür sind in Auftrag gegeben worden. Sollte keine Versickerung des Oberflächenwassers möglich sein, so ist ein Anschluss an den vorhandenen Graben im Bereich der „Orthauser Straße“ notwendig, so Bürgermeister Gappel.

 

Die Vorentwürfe sind in den jeweiligen Fraktions- und Gruppensitzungen besprochen worden. Hierbei sind folgende Punkte angemerkt worden, deren Änderungen mit Herrn Miebach (ibt Ingenieure + Planer, Infrastruktur und Stadtentwicklung GmbH & Co. KG, Osnabrück) besprochen und berücksichtigt werden sollten:

 

1.)   In dem Bebauungsplanentwurf sind Unterteilungen zur Bauweise „EH, ED“ zu finden. Die Legende berücksichtigt allerdings „ED, EDH“. Hier sollte eine Korrektur in Bezug auf „EDH“ erfolgen.

 

2.)   Die Nebengebäude sollten durchaus eine andere Dachform aufweisen können, als die der Hauptgebäude. Dieser Passus sollte ergänzt werden.

 

3.)   Die Stellung der baulichen Anlagen ist durch die graphische Darstellung der Firstrichtung im Bebauungsplan festgesetzt. Hiervon kann abgewichen werden, wenn die Abweichung (für den Hauptbaukörper) genau 90 Grad betrifft. Es wurde vereinbart, dass Nebengebäude durchaus bis zu 90 Grad abweichen können bzw. dadurch ggf. auch eine Art „Auflockerung“ der Bauart (Haus = Firstrichtung, Nebenanlage = Abweichung um 45 Grad) möglich ist. Dieser Passus sollte ergänzt werden.

 

4.)   In Bezug auf die derzeitige Dachneigung ist angeregt worden, dass die Dachneigung zwischen 20 und 42 auf 45 Grad erhöht wird.

 

Ferner ist im Rahmen der „Biodiversität“ auch der Hinweis darauf enthalten, dass sogenannte „Steingärten“ verboten sind und das nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser von den Grundstücken ggf. selbst aufgefangen und nutzbar gemacht werden sollte, so Bürgermeister Gappel.

 

Beigeordneter Groß de Wente nimmt Bezug auf die Ausführungen und teilt mit, dass dies eine schöne Entwicklung für den Gemeindeteil Grafeld bedeutet und ein gelungener Entwurf vorliege, der ausdrücklich begrüßt wird.

 

Beigeordneter Brandt ergänzt, dass hier ein guter Entwurf vorliege, der allen Bedürfnissen (Miete/Eigenheim) gerecht werde. Die Ausweisung zum Bau vom Mietwohnungen mit max. 4 Wohneinheiten sei hier ausreichend. Eine Anmerkung gib es allerdings zur Firsthöhe beim Flachdach. Es ist hier nicht eindeutig geregelt, wie hoch das Gebäude sein darf. Es sollte daher ggf. eine textliche Festsetzung erfolgen, nicht dass das Flachdachgebäude im Nachgang eine Höhe von 10 m aufweise (max. Firsthöhe) und dadurch eine starke „Erdrückungswirkung“ auf die Nebengrundstücke entstehe. Ferner sind nicht alle Dachformen festgesetzt. Hier sollte wie in den anderen Bebauungsplänen auch eine Festsetzung (zulässig sind: Pult-, Zelt-, Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer etc.) mit aufgenommen werden. Abschließend sollten im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange darauf geachtet werden, dass die Telekommunikationsanbieter für den Einbau von Glasfaserkabel sensibilisiert werden.


Die Mitglieder des Ausschusses für Planen + Bauen / Umwelt + Wege sind sich einig darin, dass die aufgeführten Änderungen mit berücksichtigt werden und das Planungsbüro die Entwürfe entsprechend ändern sollte.