Sitzung: 29.06.2022 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BER/015/2022
Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt +
Wege empfiehlt einstimmig (7 Ja-Stimmen):
Bezugnehmend auf den
Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2021 zum Bebauungsplan Grafeld Nr. 9
„Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld stimmt der
Rat der Gemeinde Berge dem Vorentwurf und der Begründung zum Bebauungsplan
Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ (inkl. den dargebrachten und
noch zu berücksichtigenden Änderungen zur Dachneigung, Firsthöhe etc.) zu und
beschließt auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorsitzende Moormann übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Gappel.
Auf
Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 16.12.2021 zum Bebauungsplan Grafeld
Nr.9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld hat die
Gemeinde Berge bei der Samtgemeinde Fürstenau die 57. Änderung des
Flächennutzungsplanes beantragt. Die VR-Immobilien GmbH plant (als
Erschließungsträgerin) im Gemeindeteil Grafeld in Erweiterung des bestehenden
Baugebietes „Plaggenesch“ (Bebauungsplan Grafeld Nr. 6 – Erweiterung Baugebiet
Holthöchte) die Ausweisung von insgesamt ca. 58 Bauplätzen. Interessenabfragen
sowie vermehrte Interessenbekundungen haben ergeben, dass nach der Erschließung
des Baugebietes „Plaggenesch“ im Jahr 2014 ein weiterer Bedarf an Bauplätzen
besteht.
Der ca. 5,6124 ha große Planbereich liegt im
Norden des Gemeindeteils Grafeld, unmittelbar nördlich des Baugebietes
„Plaggenesch“ und südlich der „Orthauser Straße“ und es wird im Osten begrenzt durch private
Liegenschaften an der „Herzlaker Straße" und im Westen durch die freie
Feldflur. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist eine Erweiterung des
vorhandenen Baugebietes „Plaggenesch“ in nördlicher Richtung angedacht, wodurch
die vorhandene Siedlungsstruktur erweitert und das Ortsbild insgesamt
abgerundet wird, ohne dass eine weitere Zersiedlung eintritt.Das Baugebiet „Holthöchte“ im Gemeindeteil Grafeld
wurde 2014 durch den Bebauungsplan Grafeld Nr. 6 „Erweiterung Baugebiet Holthöchte"
erstmalig erweitert. Die Baugrundstücke im Baugebiet sind inzwischen
weitestgehend vergeben und bebaut. Es sind nur noch wenige Grundstücke
unbebaut, die jedoch nicht ausreichend den Bedarf abdecken.
Grundvoraussetzung für die Sicherstellung
der kommunalen Daseinsvorsorge ist insbesondere die Bereitstellung von
Grundstücken, denn eine angemessene Wohnraumversorgung benötigt bezahlbares Wohnbauland.
Die Bereitstellung nachfragegerechten Wohnraums stellt somit einen wesentlichen
Eckpfeiler für die Gemeinde Berge als attraktiven Lebens- und Arbeitsstandort
dar. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, möchte die Gemeinde Berge mit der
Aufstellung dieses Bebauungsplanes der nach wie vor bestehenden Nachfrage nach
Wohnbauland Rechnung tragen und weiteres Bauland erschließen, um den Gemeindeteil
Grafeld weiter zu stärken und Entwicklungsperspektiven zu geben. Innerhalb des
Plangebietes sollen unterschiedliche Wohnformen und -angebote geschaffen
werden, die es ortsansässigen jungen Familien, Paaren und Alleinstehenden
ermöglicht, im Ort zu bleiben. Mit der angestrebten Bauleitplanung soll das
vorhandene Wohngebiet in Richtung Norden erweitert werden und Bauland für Einfamilien-
und Doppelhäuser, Hausgruppen und Mehrfamilienhäuser ermöglicht werden, sodass
ein diversifiziertes Angebot für Eigentumsformen aber auch zur Miete entsteht, mit
dem Ziel, Wohnraum für unterschiedliche Ansprüche anbieten zu können.
Herr Stolte (VR-Immobilien GmbH) und Herr
May-Johann (Filialleiter der VR-Bank eG Osnabrücker Nordland in Grafeld) werden
an der für Mittwoch, dem 06.07.22 terminierten Ratssitzung teilnehmen und den
Ratsmitgliedern für Fragen zur Verfügung stehen. Im Nachgang zu den Sitzungen
soll eine durch die VR-Bank eG Osnabrücker Nordland organisierte
Informationsveranstaltung stattfinden, bei der der Öffentlichkeit sowie
interessierten Personen das Projekt und die weitere Gestaltung des Baugebietes
präsentiert werden soll. Sobald hierfür eine Terminierung vorliegt, wird es in der
örtlichen Presse mitgeteilt, so Bürgermeister Gappel.
Auf Grundlage des oben genannten Beschlusses
sind die Vorentwürfe zum Bebauungsplan Grafeld Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet
Plaggenesch“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld, der Begründung sowie den
textlichen Festsetzungen erstellt worden. Die planungs- und
gestaltungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen vor, dass hier
den jeweiligen Lebenslagen (Mietbau oder Eigenheim) Rechnung getragen wird. Bei
der Erstellung des Regenrückhaltebeckens geht es derzeit noch darum, ob ein
„Versickerungsbecken“ erstellt werden kann. Die notwendigen Gutachten hierfür
sind in Auftrag gegeben worden. Sollte keine Versickerung des
Oberflächenwassers möglich sein, so ist ein Anschluss an den vorhandenen Graben
im Bereich der „Orthauser Straße“ notwendig, so Bürgermeister Gappel.
Die Vorentwürfe sind in den jeweiligen
Fraktions- und Gruppensitzungen besprochen worden. Hierbei sind folgende Punkte
angemerkt worden, deren Änderungen mit Herrn Miebach (ibt Ingenieure + Planer, Infrastruktur und Stadtentwicklung GmbH
& Co. KG, Osnabrück) besprochen und berücksichtigt werden sollten:
1.)
In dem
Bebauungsplanentwurf sind Unterteilungen zur Bauweise „EH, ED“ zu finden. Die
Legende berücksichtigt allerdings „ED, EDH“. Hier sollte eine Korrektur in
Bezug auf „EDH“ erfolgen.
2.)
Die Nebengebäude sollten
durchaus eine andere Dachform aufweisen können, als die der Hauptgebäude.
Dieser Passus sollte ergänzt werden.
3.)
Die Stellung der
baulichen Anlagen ist durch die graphische Darstellung der Firstrichtung im
Bebauungsplan festgesetzt. Hiervon kann abgewichen werden, wenn die Abweichung
(für den Hauptbaukörper) genau 90 Grad betrifft. Es wurde vereinbart, dass
Nebengebäude durchaus bis zu 90 Grad abweichen können bzw. dadurch ggf.
auch eine Art „Auflockerung“ der Bauart (Haus = Firstrichtung, Nebenanlage =
Abweichung um 45 Grad) möglich ist. Dieser Passus sollte ergänzt werden.
4.)
In Bezug auf die
derzeitige Dachneigung ist angeregt worden, dass die Dachneigung zwischen 20
und 42 auf 45 Grad erhöht wird.
Ferner ist im
Rahmen der „Biodiversität“ auch der Hinweis darauf enthalten, dass sogenannte
„Steingärten“ verboten sind und das nicht schädlich verunreinigte
Oberflächenwasser von den Grundstücken ggf. selbst aufgefangen und nutzbar
gemacht werden sollte, so Bürgermeister Gappel.
Beigeordneter
Groß de Wente nimmt Bezug auf die Ausführungen und teilt mit, dass dies eine schöne
Entwicklung für den Gemeindeteil Grafeld bedeutet und ein gelungener Entwurf vorliege,
der ausdrücklich begrüßt wird.
Beigeordneter
Brandt ergänzt, dass hier ein guter Entwurf vorliege, der allen Bedürfnissen
(Miete/Eigenheim) gerecht werde. Die Ausweisung zum Bau vom Mietwohnungen mit
max. 4 Wohneinheiten sei hier ausreichend. Eine Anmerkung gib es allerdings zur
Firsthöhe beim Flachdach. Es ist hier nicht eindeutig geregelt, wie hoch das
Gebäude sein darf. Es sollte daher ggf. eine textliche Festsetzung erfolgen,
nicht dass das Flachdachgebäude im Nachgang eine Höhe von 10 m aufweise (max.
Firsthöhe) und dadurch eine starke „Erdrückungswirkung“ auf die
Nebengrundstücke entstehe. Ferner sind nicht alle Dachformen festgesetzt. Hier
sollte wie in den anderen Bebauungsplänen auch eine Festsetzung (zulässig sind:
Pult-, Zelt-, Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer etc.) mit aufgenommen
werden. Abschließend sollten im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange darauf geachtet werden, dass die Telekommunikationsanbieter für den
Einbau von Glasfaserkabel sensibilisiert werden.
Die Mitglieder des Ausschusses für Planen + Bauen / Umwelt + Wege sind sich
einig darin, dass die aufgeführten Änderungen mit berücksichtigt werden und das
Planungsbüro die Entwürfe entsprechend ändern sollte.