1. Der Rat der Gemeinde Bippen stimmt dem Vorentwurf zur Außenbereichssatzung Vechtel, Gemeinde Bippen, einschließlich Begründung (§ 35 BauGB) zu.
  2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 11.07.2021 beschlossen, die Außenbereichssatzung Vechtel für den Bereich entlang der Dorfstraße von dem Haus Stöckel bis zur Hofstelle Többen aufzustellen.

 

Im weiteren Planungsprozess wurde deutlich, dass die Außenbereichssatzung beide Straßenseiten erfassen muss, um so auch die Bebauung der anderen Straßenseite über den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung zu erfassen.

Daher hat der Rat der Gemeinde Bippen am 08.12.2021 beschlossen, den Geltungsbereich entsprechend zu erweitern.

 

Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann hat die entsprechende Bauleitplanung unter Berücksichtigung der territorialen Änderung durchgeführt.

 

Herr Twisselmann hat in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 02.06.2022 den vorliegenden Vorentwurf der Außenbereichssatzung Vechtel erläutert.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):