Sitzung: 02.06.2022 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BIP/027/2022
- Der Rat der Gemeinde Bippen stimmt dem Vorentwurf zur Außenbereichssatzung Vechtel, Gemeinde Bippen, einschließlich Begründung (§ 35 BauGB) zu.
- Auf der Grundlage des Entwurfs ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 11.07.2021 beschlossen, die Außenbereichssatzung Vechtel für den
Bereich entlang der Dorfstraße von dem Haus Stöckel bis zur Hofstelle Többen
aufzustellen.
Im weiteren Planungsprozess wurde deutlich, dass
die Außenbereichssatzung beide Straßenseiten erfassen muss, um so auch die
Bebauung der anderen Straßenseite über den Geltungsbereich der
Außenbereichssatzung zu erfassen.
Daher hat der Rat der Gemeinde Bippen am
08.12.2021 beschlossen, den Geltungsbereich entsprechend zu erweitern.
Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann
hat die entsprechende Bauleitplanung unter Berücksichtigung der territorialen
Änderung durchgeführt.
Herr Dehling wird in der Sitzung den vorliegenden
Vorentwurf der Außenbereichssatzung Vechtel erläutern.
Da Herr Dehling verhindert ist erläutert
Herr Twisselmann den Vorentwurf und erklärt hierzu:
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Aktuell
wird ein Geruchsgutachten erstellt.
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Eine
Außenbereichssatzung schafft noch kein Baurecht.
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Es wäre
denkbar, dass der Landkreis Osnabrück noch eine Kartierung ggf. vorhandener
geschützter Tierarten (Vögel, Fledermäuse pp.) verlangt (Beachtung
Artenschutz).
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Es gibt
keine unzulässigen Verkehrsmengen, so dass schalltechnisch alles in Ordnung
ist.
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Für
dieses Gebiet sind 25 Geruchsstunden als zulässig anzusehen.
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Kleine
nicht störende Gewerbebetriebe sind zulässig.
Die Fragen aus dem Rat werden wie folgt
beantwortet:
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Die
Kreisstraße als Zufahrt für die Feuerwehr ist ausreichend. Eine unabhängige
Löschwasserversorgung (Brunnen) ist vorhanden. Details sind mit dem
Ortsbrandmeister abzustimmen.
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Der
Denkmalschutz ist zu berücksichtigen und zu beteiligen.
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Die
Möglichkeit zum Betrieb kleiner nicht störender Gewerbebetriebe sollte gegeben
sein. Zwei derartige Betriebe sind in dem Gebiet bereits vorhanden.
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Ob auch
die Möglichkeit gegeben ist, zwei Hofeinfahrten auf einem Grundstück anzulegen,
ist letztlich eine Entscheidung des Landkreises Osnabrück. Auf jeden Fall
dürfen Baumreihen und Hecken durch die Einfahrten nicht beeinträchtigt werden.
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Ausgleichspflanzungen
können auch außerhalb des Satzungsbereichs erfolgen.
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Nach
dem Satzungsbeschluss muss jeder Bauherr einen Bauantrag stellen. Dabei wäre es
sinnvoll, dass sich die Bauherren „zusammentun“, um evtl. Gutachten erstellen
zu lassen, Ausgleichspflanzungen durchzuführen pp.
Bürgermeister Tolsdorf erklärt abschließend,
dass Bauinteressenten sich bei der Gemeinde Bippen melden sollten.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):