Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

  1. Der Rat der Gemeinde Bippen stimmt dem Vorentwurf zur Außenbereichssatzung Vechtel, Gemeinde Bippen, einschließlich Begründung (§ 35 BauGB) zu.
  2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 11.07.2021 beschlossen, die Außenbereichssatzung Vechtel für den Bereich entlang der Dorfstraße von dem Haus Stöckel bis zur Hofstelle Többen aufzustellen.

 

Im weiteren Planungsprozess wurde deutlich, dass die Außenbereichssatzung beide Straßenseiten erfassen muss, um so auch die Bebauung der anderen Straßenseite über den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung zu erfassen.

Daher hat der Rat der Gemeinde Bippen am 08.12.2021 beschlossen, den Geltungsbereich entsprechend zu erweitern.

 

Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann hat die entsprechende Bauleitplanung unter Berücksichtigung der territorialen Änderung durchgeführt.

 

Herr Dehling wird in der Sitzung den vorliegenden Vorentwurf der Außenbereichssatzung Vechtel erläutern.

 

Da Herr Dehling verhindert ist erläutert Herr Twisselmann den Vorentwurf und erklärt hierzu:

-       Aktuell wird ein Geruchsgutachten erstellt.

-       Eine Außenbereichssatzung schafft noch kein Baurecht.

-       Es wäre denkbar, dass der Landkreis Osnabrück noch eine Kartierung ggf. vorhandener geschützter Tierarten (Vögel, Fledermäuse pp.) verlangt (Beachtung Artenschutz).

-       Es gibt keine unzulässigen Verkehrsmengen, so dass schalltechnisch alles in Ordnung ist.

-       Für dieses Gebiet sind 25 Geruchsstunden als zulässig anzusehen.

-       Kleine nicht störende Gewerbebetriebe sind zulässig.

 

Die Fragen aus dem Rat werden wie folgt beantwortet:

-       Die Kreisstraße als Zufahrt für die Feuerwehr ist ausreichend. Eine unabhängige Löschwasserversorgung (Brunnen) ist vorhanden. Details sind mit dem Ortsbrandmeister abzustimmen.

-       Der Denkmalschutz ist zu berücksichtigen und zu beteiligen.

-       Die Möglichkeit zum Betrieb kleiner nicht störender Gewerbebetriebe sollte gegeben sein. Zwei derartige Betriebe sind in dem Gebiet bereits vorhanden.

-       Ob auch die Möglichkeit gegeben ist, zwei Hofeinfahrten auf einem Grundstück anzulegen, ist letztlich eine Entscheidung des Landkreises Osnabrück. Auf jeden Fall dürfen Baumreihen und Hecken durch die Einfahrten nicht beeinträchtigt werden.

-       Ausgleichspflanzungen können auch außerhalb des Satzungsbereichs erfolgen.

-       Nach dem Satzungsbeschluss muss jeder Bauherr einen Bauantrag stellen. Dabei wäre es sinnvoll, dass sich die Bauherren „zusammentun“, um evtl. Gutachten erstellen zu lassen, Ausgleichspflanzungen durchzuführen pp.

 

Bürgermeister Tolsdorf erklärt abschließend, dass Bauinteressenten sich bei der Gemeinde Bippen melden sollten.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):