Der
Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):
1. Der Rat der
Gemeinde Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
2. Der Rat der Gemeinde Berge stimmt den
Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ zu und beschließt
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
durchzuführen.
In der Sitzung vom 02.07.2019 hat der Rat der Gemeinde Berge auf
Grundlage des Vorentwurfs beschlossen, dass für das Bauleitverfahren eine Angleichung an
die planungs- und gestaltungsrechtlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“
(z.B. Anzahl der Vollgeschosse, Dachneigung etc.) vorgenommen und dann das Bauleitverfahren zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“
eingeleitet werden soll.
Der
ca. 1.141 m² große Änderungsbereich liegt in Berge, Gemeindeteil Grafeld
unmittelbar östlich der Kreisstraße 159 „Herzlaker Straße“ und unmittelbar
südlich der Straße „Waldschneise“.
Planungsanlass ist, dass ein bislang
für eine Spielplannutzung vorgehaltenes Grundstück, welches nie als Spielplatz
eingerichtet wurde und auch nicht mehr Spielplatz benötigt wird, der
Wohnbebauung zugeführt wird. Das aufgehobene niedersächsische Spielplatzgesetz
schrieb vor, dass in Wohngebieten für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren im Umkreis
von 400 m ein Kinderspielplatz mit einer Flächengröße von 2 % der zulässigen
Geschossflächen, mindestens jedoch 300 m², im Bebauungsplan auszuweisen war.
Der Bedarf an Kinderspielplätzen ist zwar auch nach Aufhebung des Gesetzes in
der Bauleitplanung zu beachten, jedoch ohne Bindung an die nicht mehr geltenden
Vorgaben des Spielplatzgesetzes.
Der Rat der Gemeinde Berge hat sich
daher für die Einrichtung zentraler und größerer Spielplätze ausgesprochen.
Nicht ausgestattete Spielplatzgrundstücke (wie vorliegend) sollen verkauft
werden. Die Schaffung von zusätzlichen Baumöglichkeiten bereits erschlossenen
und bebauten Ortsteilen entspricht den vorrangigen Zielen des Rates der
Gemeinde Berge, da erschlossenen Bauland in der Gemeinde zurzeit nur in sehr begrenzten
Umfang zur Verfügung steht und auch der § 1 des Baugesetzbuch ausdrücklich
darauf hinweist, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen
werden soll. Die Gemeinde Berge folgt hier auch ihrem städteplanerischen Ziel
„Innenentwicklung und Nachverdichtung". Zur Verringerung der
Inanspruchnahme von neuen, bislang nicht erschlossenen Bauflächen auf der
„grünen Wiese" soll das bestehende bislang nicht genutzte ortskernnahe
Potenzial für Wohnen entwickelt bzw. langfristig gesichert werden. Diese
Zielsetzung ist aus mehreren Gründen sinnvoll:
- Ein Baugebiet
innerhalb der engeren Ortslage stärkt die Gemeinde als Wohn-, Arbeits-,
Einkaufs- und Erholungsort.
- Die Nutzung von
baulich vorgeprägten und bereits verkehrlich geschlossenen Flächen
verringert den Verbrauch ökologisch wertvoller Flächen, schont Natur und
Landschaft und trägt zum Erhalt des Außenbereichs auch als
Naherholungsgebiet bei.
- Durch die bereits bestehende Erschließung und Infrastruktur wird
der sonst übliche Aufwand für neue Verkehrsflächen, Erschließungsanlagen
und sonstige Infrastruktureinrichtungen deutlich verringert.
Auf
Grundlage des oben genannten Beschlusses ist ein Entwurf zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Grafeld „Östlich der Herzlaker Straße“ und eine Begründung
erstellt worden. Die erforderlichen Unterlagen sind als digitale Anlage der
Beschlussvorlage beigefügt worden und konnten auch öffentlich über das
Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Fürstenau (https://fuerstenauris.itebo.de/bi/infobi.asp?__cmandant=2&__cselect=0)
heruntergeladen werden.