Sitzung: 09.09.2019 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BER/036/2019
Der
Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege empfiehlt einstimmig (7
Ja-Stimmen):
1. Der Rat der Gemeinde Berge beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
2. Der Rat der Gemeinde Berge stimmt den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Der Vorsitzende
Gappel ergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Brandt.
In der Sitzung vom 02.07.2019 hat der Rat der
Gemeinde Berge auf Grundlage des Vorentwurfs beschlossen, dass für das Bauleitverfahren eine Angleichung an die planungs-
und gestaltungsrechtlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“
(z.B. Anzahl der Vollgeschosse, Dachneigung etc.) vorgenommen und dann das Bauleitverfahren zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“
eingeleitet werden soll.
Der ca. 1.141 m² große Änderungsbereich liegt
in Berge, Gemeindeteil Grafeld unmittelbar östlich der Kreisstraße 159
„Herzlaker Straße“ und unmittelbar südlich der Straße „Waldschneise“.
Planungsanlass ist, dass ein bislang für eine Spielplannutzung
vorgehaltenes Grundstück, welches nie als Spielplatz eingerichtet wurde und
auch nicht mehr Spielplatz benötigt wird, der Wohnbebauung zugeführt wird. Das
aufgehobene niedersächsische Spielplatzgesetz schrieb vor, dass in Wohngebieten
für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren im Umkreis von 400 m ein Kinderspielplatz
mit einer Flächengröße von 2 % der zulässigen Geschossflächen, mindestens
jedoch 300 m², im Bebauungsplan auszuweisen war. Der Bedarf an Kinderspielplätzen
ist zwar auch nach Aufhebung des Gesetzes in der Bauleitplanung zu beachten,
jedoch ohne Bindung an die nicht mehr geltenden Vorgaben des
Spielplatzgesetzes.
Der Rat der Gemeinde Berge hat sich daher für die Einrichtung zentraler
und größerer Spielplätze ausgesprochen. Nicht ausgestattete
Spielplatzgrundstücke (wie vorliegend) sollen verkauft werden. Die Schaffung
von zusätzlichen Baumöglichkeiten bereits erschlossenen und bebauten Ortsteilen
entspricht den vorrangigen Zielen des Rates der Gemeinde Berge, da
erschlossenen Bauland in der Gemeinde zurzeit nur in sehr begrenzten Umfang zur
Verfügung steht und auch der § 1 des Baugesetzbuch ausdrücklich darauf
hinweist, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll.
Die Gemeinde Berge folgt hier auch ihrem städteplanerischen Ziel „Innenentwicklung
und Nachverdichtung". Zur Verringerung der Inanspruchnahme von neuen,
bislang nicht erschlossenen Bauflächen auf der „grünen Wiese" soll das
bestehende bislang nicht genutzte ortskernnahe Potenzial für Wohnen entwickelt
bzw. langfristig gesichert werden. Diese Zielsetzung ist aus mehreren Gründen
sinnvoll:
- Ein Baugebiet innerhalb der engeren Ortslage stärkt die Gemeinde
als Wohn-, Arbeits-, Einkaufs- und Erholungsort.
- Die Nutzung von baulich vorgeprägten und bereits verkehrlich
geschlossenen Flächen verringert den Verbrauch ökologisch wertvoller
Flächen, schont Natur und Landschaft und trägt zum Erhalt des
Außenbereichs auch als Naherholungsgebiet bei.
- Durch
die bereits bestehende Erschließung und Infrastruktur wird der sonst
übliche Aufwand für neue Verkehrsflächen, Erschließungsanlagen und
sonstige Infrastruktureinrichtungen deutlich verringert.
Auf Grundlage des oben genannten Beschlusses
ist ein Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld „Östlich der
Herzlaker Straße“ und eine Begründung erstellt worden. Die erforderlichen Unterlagen sind als
digitale Anlage der Beschlussvorlage beigefügt worden und konnten auch
öffentlich über das Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Fürstenau (https://fuerstenauris.itebo.de/bi/infobi.asp?__cmandant=2&__cselect=0) heruntergeladen werden, so Bürgermeister Brandt.