Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltung: 4

Der Rat beschließt mehrheitlich (9 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen):

 

Auf Grundlage des vorgestellten Entwurfs sollen die weiteren Planungen zur Umsetzung des Bauleitverfahrens der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge eingeleitet werden.

 

 

 


Der vorliegende Vorentwurf dient der Informationsgewinnung und weiteren Verfahrensabstimmung, so Bürgermeister Brandt. Zur Einleitung des Bauleitverfahrens steht noch die Ausarbeitung der Begründung und der weiteren Planunterlagen aus, damit das Bauleitverfahren weiter fortgeführt werden kann.

 

Mit Datum vom 18.04.2018 hat der Rat der Gemeinde Berge beschlossen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge aufzustellen. Im Nachgang zum Aufstellungsbeschluss ist eine Änderung des Planentwurfes dergestalt vorgenommen worden, dass das Planungsgebiet im nördlichen Bereich der Straße „Pappelweg“ erweitert wurde. Hierbei ist der Wunsch berücksichtigt worden, dass auch bei den nördlichen gelegenen Grundstücken eine Bebauung im rückwärtigen Bereich des Grundstücks möglich ist. Eine eigene Erschließung ist nicht vorgesehen, so Bürgermeister Brandt.

 

Der Vorentwurf sieht vor, dass entlang der „Asterfeldstraße“ eine öffentliche Grünfläche als Bolzplatz ausgewiesen bleibt. Gleichzeitig können durch diesen Bereich im östlichen Teil die Ver- und Entsorgungsleitungen (Schmutzwasser und Regenwasserkanalisation) verlegt werden, um auch den vorhandenen Höhenlagen gerecht zu werden. Die Anschlussvarianten sind bereits mit den Versorgungsträgern abgesprochen worden.

 

Ein Einwohner hat in der Sitzung des Ausschusses für Planen + Bauen / Umwelt + Wege vom 03.09.18 angefragt, warum die Erschließung der neuen Bauplätze nicht über die „Asterfeldstraße“ sondern über die Straße „Am Wall“ erfolgt. Dieser Lösungsansatz ist mit dem Planungsbüro besprochen worden, doch aufgrund der Höhenlage und der Erschließungsvorteile ist der Anschluss an die Straße „Am Wall“ favorisiert und eingeplant worden. Ferner weist das Umweltgutachten die vorhandenen Eichen entlang der „Asterfeldstraße" und der Plangebietsgrenze als erhaltenswert aus, so Bürgermeister Brandt.

 

Die ausgewiesene Grünfläche wird insgesamt eine Größe von ca. 2.900 qm haben. Davon sind später noch ca. 1.600 qm als „Bolzplatz“ nutzbar.

 

Beigeordneter Moormann merkt an, dass innerhalb der SPD Fraktion der Planentwurf besprochen worden ist und man aufgrund der großen Nachfrage und dem zeitlichen Aspekt die weiteren Planungen verfolgen sollte.

 

Beigeordneter Hömme merkt an, dass wie im Verwaltungsausschuss erläutert, einige Dinge wohl so nicht hinreichend bedacht worden sind. Der Vorentwurf ist innerhalb der CDU Fraktion sehr kritisch besprochen worden, was die Einplanung der Privatgrundstücke im Bereich „Pappelweg“ und die Beteiligung an den Erschließungsbeiträgen angeht. Es sind nur 8 Grundstücke, auf die man direkten Zugriff habe und die von der Gemeinde Berge selbst veräußert werden können. Auf alle weiteren im Planbereich befindlichen Grundstücke habe man selbst keinen Einfluss. Dabei sollte man beachten, dass durch die Planungen ein Wertzuwachs für die privaten Grundstücke geschaffen werde. In dieser Thematik seien aus Sicht der CDU Fraktion noch weitere Ausarbeitungen notwendig, bevor eine Umsetzung erfolgt.