Sitzung: 05.09.2018 Gemeinderat Berge
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltung: 4
Vorlage: BER/038/2018
Der Rat beschließt mehrheitlich (9 Ja-Stimmen, 4
Enthaltungen):
Auf Grundlage des
vorgestellten Entwurfs sollen die weiteren Planungen zur Umsetzung des
Bauleitverfahrens der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge
eingeleitet werden.
Der
vorliegende Vorentwurf dient der Informationsgewinnung und weiteren
Verfahrensabstimmung, so Bürgermeister Brandt. Zur Einleitung des
Bauleitverfahrens steht noch die Ausarbeitung der Begründung und der weiteren
Planunterlagen aus, damit das Bauleitverfahren weiter
fortgeführt werden kann.
Mit Datum
vom 18.04.2018 hat der Rat der Gemeinde Berge beschlossen gemäß § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in
Berge aufzustellen. Im Nachgang zum Aufstellungsbeschluss ist eine Änderung des
Planentwurfes dergestalt vorgenommen worden, dass das Planungsgebiet im
nördlichen Bereich der Straße „Pappelweg“ erweitert wurde. Hierbei ist der
Wunsch berücksichtigt worden, dass auch bei den nördlichen gelegenen
Grundstücken eine Bebauung im rückwärtigen Bereich des Grundstücks möglich ist.
Eine eigene Erschließung ist nicht vorgesehen, so Bürgermeister Brandt.
Der
Vorentwurf sieht vor, dass entlang der „Asterfeldstraße“ eine öffentliche
Grünfläche als Bolzplatz ausgewiesen bleibt. Gleichzeitig können durch diesen
Bereich im östlichen Teil die Ver- und Entsorgungsleitungen (Schmutzwasser und
Regenwasserkanalisation) verlegt werden, um auch den vorhandenen Höhenlagen gerecht
zu werden. Die Anschlussvarianten sind bereits mit den Versorgungsträgern
abgesprochen worden.
Ein Einwohner hat in der Sitzung des Ausschusses für Planen + Bauen /
Umwelt + Wege vom 03.09.18 angefragt, warum die Erschließung der neuen
Bauplätze nicht über die „Asterfeldstraße“ sondern über die Straße „Am Wall“
erfolgt. Dieser Lösungsansatz ist mit dem Planungsbüro besprochen worden, doch
aufgrund der Höhenlage und der Erschließungsvorteile ist der Anschluss an die
Straße „Am Wall“ favorisiert und eingeplant worden. Ferner weist das
Umweltgutachten die vorhandenen Eichen entlang der „Asterfeldstraße" und
der Plangebietsgrenze als erhaltenswert aus, so Bürgermeister Brandt.
Die ausgewiesene Grünfläche wird insgesamt eine Größe von ca. 2.900 qm
haben. Davon sind später noch ca. 1.600 qm als „Bolzplatz“ nutzbar.
Beigeordneter Moormann merkt an, dass
innerhalb der SPD Fraktion der Planentwurf besprochen worden ist und man
aufgrund der großen Nachfrage und dem zeitlichen Aspekt die weiteren Planungen
verfolgen sollte.
Beigeordneter Hömme merkt an, dass wie im Verwaltungsausschuss erläutert,
einige Dinge wohl so nicht hinreichend bedacht worden sind. Der
Vorentwurf ist innerhalb der CDU Fraktion sehr kritisch besprochen worden, was
die Einplanung der Privatgrundstücke im Bereich „Pappelweg“ und die Beteiligung
an den Erschließungsbeiträgen angeht. Es sind nur 8 Grundstücke, auf die man
direkten Zugriff habe und die von der Gemeinde Berge selbst veräußert
werden können. Auf alle weiteren im Planbereich befindlichen Grundstücke habe
man selbst keinen Einfluss. Dabei sollte man beachten, dass durch die Planungen
ein Wertzuwachs für die privaten Grundstücke geschaffen werde. In dieser
Thematik seien aus Sicht der CDU Fraktion noch weitere Ausarbeitungen notwendig,
bevor eine Umsetzung erfolgt.