Beschluss: Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Ausschusses für Planen + Bauen / Umwelt + Wege nehmen die Ausführungen und Erläuterungen zur Kenntnis.


Der Vorsitzende Gappel übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Brandt.

 

Der vorliegende Vorentwurf dient der Informationsgewinnung und weiteren Verfahrensabstimmung, so Bürgermeister Brandt. Zur Einleitung des Bauleitverfahrens steht noch die Ausarbeitung der Begründung und der weiteren Planunterlagen aus.

 

Mit Datum vom 18.04.2018 hat der Rat der Gemeinde Berge beschlossen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“ in Berge aufzustellen. Im Nachgang zum Aufstellungsbeschluss ist eine Änderung des Planentwurfes dergestalt vorgenommen worden, dass das Planungsgebiet im nördlichen Bereich der Straße „Pappelweg“ erweitert wurde. Hierbei ist der Wunsch berücksichtigt worden, dass auch bei den nördlichen gelegenen Grundstücken eine Bebauung im rückwärtigen Bereich des Grundstücks möglich ist. Eine eigene Erschließung ist nicht vorgesehen, so Bürgermeister Brandt.

 

Der Vorentwurf sieht vor, dass entlang der „Asterfeldstraße“ eine öffentliche Grünfläche als Bolzplatz ausgewiesen bleibt. Gleichzeitig können durch diesen Bereich im östlichen Teil die Ver- und Entsorgungsleitungen (Schmutzwasser und Regenwasserkanalisation) verlegt werden, um auch den vorhandenen Höhenlagen gerecht zu werden. Die Anschlussvarianten sind bereits mit den Versorgungsträgern abgesprochen worden.

 

Beigeordneter Hömme merkt an, dass der Vorentwurf innerhalb der CDU Fraktion kritisch betrachtet wird (Einplanung der Privatgrundstücke im Bereich „Pappelweg“) und fragt an, wie viele Grundstücke den selbst durch die Gemeinde Berge veräußert werden können. Insgesamt sind es 8 Grundstücke mit einer Größe zwischen 700 – 900 qm, so Bürgermeister Brandt.

 

Mit der Anzahl von 8 eigenen und selbst zu vermarktenden Grundstücken liege man deutlich hinter den gesteckten Erwartungen, so Beigeordneter Hömme. Weiterhin ist auch fraglich, wann und ob die privaten Grundstücke an den Erschließungskosten beteiligt werden.

 

Diese Kosten seien erst fällig, wenn eine Bebauung der Grundstücke vorgenommen wird, so Bürgermeister Brandt. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen müssten hier ebenso geschlossen werden.