Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1. Den dargelegten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

2. Auf der Grundlage der Ergebnisse zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Utdrift", 2. Änderung einschließlich Begründung aufzustellen.

 

3.  Auf der Grundlage des Entwurfes sind die öffentliche  Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher  Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


(Der Tagesordnungspunkt Ö 8 wird vor Tagesordnungspunkt Ö 7 behandelt)

 

Dipl.-Ing. Desmarowitz von der Ingenieurplanung Wallenhorst erläutert eingehend die vorgesehenen Änderungen des Bebauungsplanes Nr.30 „Gewerbegebiet Utdrift“, 2. Änderung, Stadt Fürstenau.

 

Den Mitgliedern des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses wurde eine Auflistung der Anregungen und Bedenken ausgehändigt.  Dipl.-Ing. Desmarowitz geht auf den Anregungen und Bedenken im Einzelnen ein.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Geers, spricht sich gegen die Aufhebung des Ausschlusses der innenstadtrelevaten Sortimente aus.

 

 

 


Nach längerer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: