Betreff
Holzungsmaßnahmen an Gemeindestraßen und -wegen
Vorlage
BIP/017/2008
Art
Beschlussvorlage Bippen

Bei den in den letzten Jahren durch Privatleute ausgeführten Holzungsmaßnahmen wurde wiederholt festgestellt, dass diese Maßnahmen häufig nicht so erledigt wurden wie abgesprochen oder es erforderlich gewesen wäre; v. a. wurde das Unterholz meist nicht entsprechend zurück geschnitten.

Die Verwaltung hat deshalb bei der Gemeinde Berge sowie der Stadt und Samtgemeinde Fürstenau nachgefragt, ob und wie dort Holzungsmaßnahmen von Privatpersonen ausgeführt werden.

In der Stadt und Samtgemeinde Fürstenau und der Gemeinde Berge (außer im GT Grafeld) werden grundsätzlich keine Holzungsmaßnahmen von Privatpersonen ausgeführt.

Aus haftungsrechtlicher Sicht (bei evtl. Unfällen) und auch, um eine einheitliche Regelung innerhalb der Samtgemeinde Fürstenau zu erzielen, sollte auch die Gemeinde Bippen zukünftig keine Holzungsmaßnahmen mehr an Privatpersonen vergeben.


 

 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 


Kein Beschlussvorschlag.