Betreff
EU-Förderperiode 2007 -2013 Ländlicher Wegebau
Vorlage
FB 6/009/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das neue Förderprogramm Profil  - Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 – 2013 fasst die Förderung für die Landwirtschaft und die ländlichen Regionen in beiden Ländern für die kommenden sieben Jahre zusammen. Niedersachsen und Bremen erhalten für Profil  etwa 815 Millionen Euro der Europäischen Union. Damit stehen etwa 40 Prozent mehr Mittel zur Verfügung als in der Förderperiode 2000 bis 2006. Profil  knüpft an die Erfahrungen und Erfolge der Programme PROLAND und LEADER+ an.

 

Mit Schreiben vom 24.08.2007 hat die GLL die Förderanträge übersandt. Aufgrund dessen wurde geprüft, welche Straßen im Bereich der Stadt und der Samtgemeinde Fürstenau unter Berücksichtigung der laufenden bzw. zukünftigen Flurbereinigungsverfahren für eine Förderung in Frage kommen.

 

Für den Bereich der Stadt sind es folgende Straßen:

 

  1. Große Haar, L = 300 m (zzt. Schotter), B = 3,00 m
  2. Lohhof, L = 400 m, B = 2,80 m
  3. Stallkamp, L = 400 m, B = 2,80 m
  4. Emskamp (Messlage), L = 950 m, B = 3,00

 

Der bauliche Zustand der v. g. Straßen ist mit schlecht und sehr schlecht zu beurteilen. Die Oberfläche weist Abstürze, Risse und Absackungen auf.

 

Um ins Förderprogramm zu kommen, sollten bereits zum jetzigen Zeitpunkt Förderanträge für die Jahre ab 2009 – 2013 gestellt werden. Mit der Antragstellung ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen

 

 

 


(Kolosser)

 

(Weymann)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

In Vertretung

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des Förderprogrammes Profil sind für folgende Straßen der Stadt Fürstenau Förderanträge für die Jahre 2009 – 2013 zu stellen:

 

  1. Große Haar, L = 300 m (zzt. Schotter), B = 3,00 m
  2. Lohhof, L = 400 m, B = 2,80 m
  3. Stallkamp, L = 400 m, B = 2,80 m
  4. Emskamp (Messlage), L = 950 m, B = 3,00.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Entsprechend der Kostenberechnungen sind jährliche Beträge für diese Maßnahmen in die Finanzplanung aufzunehmen und fortzuschreiben.

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II