Betreff
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung für das Haushaltsjahr 2006
Vorlage
FG 20/007/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Untergeordnete Vorlage(n)

Die finanzielle Situation der Stadt Fürstenau lässt sich anhand der Fehlbeträge aufzeigen. Danach ergibt sich für das Haushaltsjahr 2005 unter Berücksichtigung der Fehlbeträge aus Vorjahren ein Gesamtbetrag in Höhe von

 

3.563.767,26 €.

 

Dieser Fehlbedarf setzt sich wie folgt zusammen:

 

Fehlbetrag aus 1998                                     542.389,47 €    (ursprünglich 579.825,65 €)

Fehlbetrag aus 1999                                       62.824,85 €

Fehlbetrag aus 2000                                     376.696,85 €

Fehlbetrag aus 2001                                     703.803,83 €

Fehlbetrag aus 2002                                     417.281,02 €

Fehlbetrag aus 2003                                     586.045,43 €

Fehlbetrag aus 2004                                     342.025,81 €

Fehlbedarf aus 2005                                     532.700,00 €

 

Das sind 91,81 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Die Finanzplanung weist schon jetzt für das Jahr 2008 einen Gesamtfehlbedarf in Höhe von 4.750.100,00 € aus.

 

Die vorstehenden Zahlen machen deutlich, dass sich die Fehlbeträge immer weiter aufsummen und ein Abbau der Fehlbeträge aus Vorjahren kaum möglich ist. Aus diesem Grunde ist es zwingend erforderlich, den jeweiligen Fehlbedarf für die kommenden Haushaltsjahre so gering wie möglich zu halten. Dies betrifft auch Investitionen, die nicht durch entsprechende Einnahmen finanziert werden können, da der Schuldendienst für Kreditaufnahmen den Verwaltungshaushalt belastet und somit den Fehlbedarf erhöht.

 

Für den Haushaltsplan 2006, der nach der Sommerpause vorgestellt wird, ist erneut die Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes erforderlich. Daher sollten bereits im Vorfeld Konsolidierungsvorschläge erarbeitet werden, die bei der Aufstellung des Planes berücksichtigt werden können.

 

Der Landkreis Osnabrück hat in der Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2005 die bisher vorgenommene Kürzung der freiwilligen Ausgaben zwar als Konsolidierungsbeitrag anerkannt, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass diese nur geringe finanzielle Auswirkungen haben. Vor dem Hintergrund der defizitären Haushalts- und Kassenlage der Stadt Fürstenau wird vom Landkreis Osnabrück eine Anpassung der Realsteuerhebesätze an andere Mitgliedsgemeinden im Bereich der Samtgemeinde Fürstenau für notwendig erachtet.

Weiterhin wurde auf die hohe Verschuldung mit 338,20 € pro Einwohner gegenüber dem Landesdurchschnitt mit 249,00 € pro Einwohner hingewiesen. Auch der Anteil des Schuldendienstes an den allgemeinen Finanzzuweisungen und Steuern liegt mit 15,40 % über dem Landkreisdurchschnitt mit 7,34 %.

 


(Richter)

(Weymann)

(Kamlage)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 01.09.2005 Vorschläge zur weiteren Haushaltskonsolidierung zu unterbreiten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen kann der Fehlbedarf reduziert und eine Verschuldung bzw. Netto-Neuverschuldung vermieden werden.