Die finanzielle Situation der Stadt Fürstenau lässt sich anhand der Fehlbeträge aufzeigen. Danach ergibt sich für das Haushaltsjahr 2005 unter Berücksichtigung der Fehlbeträge aus Vorjahren ein Gesamtbetrag in Höhe von
3.563.767,26 €.
Dieser Fehlbedarf setzt sich wie folgt zusammen:
Fehlbetrag aus 1998 542.389,47 € (ursprünglich 579.825,65 €)
Fehlbetrag aus 1999 62.824,85 €
Fehlbetrag aus 2000 376.696,85 €
Fehlbetrag aus 2001 703.803,83 €
Fehlbetrag aus 2002 417.281,02 €
Fehlbetrag aus 2003 586.045,43 €
Fehlbetrag aus 2004 342.025,81 €
Fehlbedarf aus 2005 532.700,00 €
Das sind 91,81 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Die Finanzplanung weist schon jetzt für das Jahr 2008 einen Gesamtfehlbedarf in Höhe von 4.750.100,00 € aus.
Die vorstehenden Zahlen machen deutlich, dass sich die Fehlbeträge immer weiter aufsummen und ein Abbau der Fehlbeträge aus Vorjahren kaum möglich ist. Aus diesem Grunde ist es zwingend erforderlich, den jeweiligen Fehlbedarf für die kommenden Haushaltsjahre so gering wie möglich zu halten. Dies betrifft auch Investitionen, die nicht durch entsprechende Einnahmen finanziert werden können, da der Schuldendienst für Kreditaufnahmen den Verwaltungshaushalt belastet und somit den Fehlbedarf erhöht.
Für den Haushaltsplan 2006, der nach der Sommerpause vorgestellt wird, ist erneut die Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes erforderlich. Daher sollten bereits im Vorfeld Konsolidierungsvorschläge erarbeitet werden, die bei der Aufstellung des Planes berücksichtigt werden können.
Der Landkreis Osnabrück hat in der Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2005 die bisher vorgenommene Kürzung der freiwilligen Ausgaben zwar als Konsolidierungsbeitrag anerkannt, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass diese nur geringe finanzielle Auswirkungen haben. Vor dem Hintergrund der defizitären Haushalts- und Kassenlage der Stadt Fürstenau wird vom Landkreis Osnabrück eine Anpassung der Realsteuerhebesätze an andere Mitgliedsgemeinden im Bereich der Samtgemeinde Fürstenau für notwendig erachtet.
Weiterhin wurde auf die hohe Verschuldung mit 338,20 € pro Einwohner gegenüber dem Landesdurchschnitt mit 249,00 € pro Einwohner hingewiesen. Auch der Anteil des Schuldendienstes an den allgemeinen Finanzzuweisungen und Steuern liegt mit 15,40 % über dem Landkreisdurchschnitt mit 7,34 %.
(Richter) |
(Weymann) |
(Kamlage) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, zur Sitzung des Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschusses am 01.09.2005 Vorschläge zur weiteren
Haushaltskonsolidierung zu unterbreiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen kann der Fehlbedarf reduziert und eine
Verschuldung bzw. Netto-Neuverschuldung vermieden werden.