Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
Vorlage
FG 60/005/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Seit November 2000 führt die Samtgemeinde Fürstenau in ihrem Gebiet die Abfuhr des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und des Abwassers aus abflusslosen Gruben durch. Für die Abfuhr des Schlamms bzw. des Abwassers werden Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung vom 12.10.2000 erhoben.

 

Die Gebührenhöhe ist u. a. aufgrund gestiegener Transportkosten neu zu kalkulieren.

 

Bei der Gebührenermittlung für die Fäkalschlammentsorgung sind folgende Kostenarten zu berücksichtigen:

 

  1. Entgelt für die Entleerung der Grube und Transport des Fäkalschlamms zur Kläranlage Neuenkirchen
  2. Entgelt an den Wasserverband Bersenbrück für die Abnahme und Weiterverarbeitung des Fäkalschlamms
  3. Entgelt an den Maschinenring und Betriebshilfsdienst Artland e. V. für die organisatorischen Arbeiten im Rahmen der Abfuhr
  4. Aufwandserstattung für die restliche verwaltungsmäßige Abwicklung der Abfuhr.

 

Das Entgelt zu Punkt 1 und 2 ist abhängig von der Menge, d. h. in Euro pro Kubikmeter Fäkalschlamm zu erfassen. Der Aufwand zu Punkt 3 und 4 fällt je abgefahrene Anlage bzw. je bearbeiteten Fall an, kann jedoch auf Grundlage der durchschnittlichen Entnahmemenge pro Anlage innerhalb der letzten sechs Jahre auf einen Preis pro Kubikmeter Menge umgerechnet werden.

 

Die Abfuhr des Abwassers aus abflusslosen Gruben organisiert die Samtgemeindeverwaltung selbst, sodass bei der Gebührenermittlung für die Abwasserbeseitigung kein Entgelt für den Maschinenring zu berücksichtigen ist.

 

Die Entleerung der Anlagen und die Abfuhr des Fäkalschlamms bzw. des Abwassers erfolgt durch die Fa. Johannes Wessling GmbH & Co. KG, Bersenbrück, mit einem durchschnittlichen Bruttopreis von 17,61 € je Kubikmeter.

 

Der Wasserverband Bersenbrück erhält für die Abnahme und Weiterverarbeitung des Fäkalschlamms und des Abwassers 6,65 € pro Kubikmeter.

 

Der Maschinenring und Betriebshilfsdienst Artland e. V. bekommt für die verwaltungsmäßige Abwicklung der Fäkalschlammabfuhr je abgefahrener Anlage 7,31 €. Dies entspricht unter Berücksichtung der durchschnittlich entnommenen Menge von 4,31 cbm je abgefahrener Anlage einem durchschnittlichen Kubikmeterpreis von 1,70 €.

 

Für den sonstigen Verwaltungsaufwand der Samtgemeinde, wie die Ermittlung der abzufahrenden Anlagen, dem Abgleich von Meldedaten sowie der Gebührenveranlagung beläuft sich der zeitliche Aufwand pro Fall in der Bauverwaltung auf rund 15 Minuten. Für die anschließende kassenmäßige Abwicklung entsteht zusätzlich pro Fall ein Zeitaufwand von rd. 5 Minuten in der Kasse. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Personalkosten ergeben sich pro bearbeiteten Fall Verwaltungskosten von 10,36 € und damit bei durchschnittlich 4,31 cbm Abfuhrmenge pro Fall ein Kubikmeterpreis i. H. v. 2,40 €.

 

Die Gesamtgebühr für die Fäkalschlammentsorgung je Kubikmeter setzt sich somit wie folgt zusammen:

 

Entgelt für Abfuhr des Fäkalschlamms                                               17,61 €

Entgelt für Aufnahme, Klärung und Beseitigung des Schlamms          6,65 €

Entgelt für Verwaltungsleistungen des Maschinenrings                        1,70 €

Aufwand für Verwaltungsleistungen der Samtgemeinde                      2,40 €

= Gebühr je cbm Fäkalschlamm                                                         28,36 €

 

Wie bereits oben erläutert, entfällt bei der Abwasserabfuhr das Entgelt für den Maschinenring. D. h., die Gesamtgebühr für die Abwasserentsorgung beträgt 26,66 € je cbm.

 

Für eine Einzelfahrt des Entsorgungsunternehmens im Falle einer Notentleerung fallen zusätzliche Kosten von 30,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, mithin 35,70 €, an. Zur Deckung dieser Kosten ist pro Notentleerung eine zusätzliche Gebühr von 35,70 € zu erheben.

 

Die bisherigen Gebührensätze liegen für die Beseitigung von Fäkalschlamm bei 27,61 €/qm und für Abwasser bei 2,50 €/qm. Bei der damaligen Ermittlung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben ist davon ausgegangen worden, dass die Abfuhr und die Anlieferung des Abwassers durch die Anlagenbetreiber erfolgt und daher keine Transportkosten anfallen. Tatsächlich ist jedoch auch die Abfuhr des Abwassers durch die Samtgemeinde in ihrem Gebiet zu gewährleisten, mit der Folge, dass die Abfuhr durch die Samtgemeinde zu erfolgen hat und daher die oben aufgeführten Kosten anfallen. Für Notentleerungen war bisher keine Gebühr vorgesehen.


(Söhnchen)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwassergebühr wird für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen auf 28,36 € und aus abflusslosen Gruben auf 26,66 € je cbm entnommenen Fäkalschlamm bzw. Abwasser festgesetzt.

 

  1. Die Gebühr pro Einzelanfahrt wird auf 35,70 € je Anlage festgesetzt.

 

  1. Der anliegende Entwurf zur I. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Satzungsänderung werden wieder kostendeckende Gebühren erhoben.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II