Betreff
Festsetzung des Betrages für aufzunehmende Kredite im III. Quartal 2005
Vorlage
FG 20/006/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach § 40 Abs. 1 Nr. 13 NGO beschließt der Rat über die Aufnahme von Krediten. Er kann gemäß Krediterlass des MI die Ermächtigung zur Kreditaufnahme übertragen, wenn zuvor der geschätzte Gesamtbetrag der Aufnahme in den nächsten vier Monaten, der Höchstzinssatz und die maximale Laufzeit konkretisiert werden.

 


(Richter)

(Weymann)

(Kamlage)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Gesamtbetrag der im III. Quartal 2005 aufzunehmenden Kredite beträgt 2.267.099,67 €.

 

     Davon Neuaufnahme:

-    Samtgemeinde                              1.076.981,87 €  (tlw. Einnahmerest aus 2004)

-    Eigenbetrieb                                                  

     Abt. Schmutzwasser                        190.000,00 €

     Abt. Regenwasser                              20.000,00 €

     Abt. Bestattungswesen                      21.000,00 €

 

Davon Umschuldungen:

-    Eigenbetrieb

     Abt. Schmutzwasser                        959.117,80 €

 

 

Darlehensbedingungen:

a)  Höchstzinssatz                                               7 %

b)  Höchsttilgungssatz                                         3 %

c)  Auszahlungskurs                                        100 %

d)  Höchstlaufzeit                                         25 Jahre

 

 

2.  Der Samtgemeindeausschuss / Werksausschuss wird ermächtigt, Kredite im Rahmen der vom Rat beschlossenen Grundsatzbedingungen aufzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.