Betreff
Kommunaler Friedhof an der Parkstraße (westl. Teil) in Fürstenau - Vergabe von Grabstätten -
Vorlage
FG 70/002/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Samtgemeindwerksausschusssitzung am 22.11.2007 wurde darauf hingewiesen, dass auf dem Friedhof an der Parkstraße (westl. Teil) - besonders im Bereich der Grabfelder III und IV – zahlreiche Grabstätten frei sind (s. anl. Plan). Aufgrund des Beschlusses des Samtgemeindeausschusses vom 30.03.2000 (SGA Nr. 2/2000 vom 30.03.2000, S. 3) ist unter Ziffer 1 die Vergabe einer Grabstätte auf dem alten Friedhof an der Parkstraße (westl. Teil) erst im Zusammenhang mit einer anstehenden Bestattung möglich.  

 

Dieser Beschluss wurde vor dem Hintergrund gefasst, dass in den Problembereichen, in denen der Grundwasserstand sehr hoch ist, seinerzeit nur eingeschränkt Bestattungen möglich waren. Das Problem der hohen Grundwasserstände konnte zwar nicht gelöst werden, aber durch die Verwendung von Grabhüllen ist nunmehr eine Bestattung in diesen Bereichen wieder uneingeschränkt zulässig.

 

In dem als Anlage beigefügten Friedhofsplan sind die freien Grabstellen gelb gekennzeichnet. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Beschluss vom 30.03.2000 aufzuheben und dadurch den vorzeitigen Erwerb der freien Grabstätten zu ermöglichen. Eine Vormerkliste sollte  nicht geführt werden.

 

 


(Roelfes)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 6

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 30.03.2000 (SGA. Nr. 2/2000 vom 30.03.2000, S. 3) wird aufgehoben. Die freien Grabstätten auf dem Friedhof an der Parkstraße (westl. Teil) können mit sofortiger Wirkung erworben werden. Eine Vormerkliste wird nicht geführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt  erwartet.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II