Betreff
Änderung des § 5 der Hauptsatzung
Vorlage
FG 10/006/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Fürstenau vom 19.03.2002 wird der Bürgermeister / die Bürgermeisterin beim Vorsitz in Rat und Verwaltungsausschuss sowie bei der repräsentativen Vertretung der Stadt durch den Ersten stellvertretenden Bürgermeister / die Erste stellvertretende Bürgermeisterin, bei dessen Verhinderung durch den Zweiten stellvertretenden Bürgermeister / die Zweite stellvertretende Bürgermeisterin vertreten.

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Fürstenau hat mit Schreiben vom 07.02.2008 vorgeschlagen, den § 5 der Hauptsatzung der Stadt Fürstenau dahingehend zu ändern, dass dem Bürgermeister künftig zwei gleichberechtigte Stellvertreter zur Seite gestellt werden.

 

Der Entwurf der I. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Fürstenau ist anliegend beigefügt.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 NGO werden Beschlüsse über die Hauptsatzung mit der Mehrheit der Ratsmitglieder gefasst.

 

 


(Heyer)    

(Ahrend)    

(Selter)

Fachbereich 1

Fachdienst I

Stadtdirektor

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Fürstenau vom 19.03.2002 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II