Der Architekt Jochen Bohmann beantragt in Vertretung für die Firma Segler Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH die Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan „Industriegebiet“ gem. BauGB § 31 für das Grundstück in der Gemarkung Berge, Flur 11, Flurstück 26/2.
Die Befreiung wird beantragt für die im Lageplan dargestellte Überschreitung der nicht überbaubaren Flächen.
Die Grenzabstände werden gem. NbauO § 7 und 7 a wie im Lageplan dargestellt eingehalten.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Berge stimmt dem Antrag der Firma Segler Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH auf Ausnahme/Befreiung gem. § 31 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze an der Straße Upberg zu.