Herr Stefan Westerkamp, Inhaber der Gaststätte „Bei Stefan“ hat mündlich den Antrag gestellt, für das Teilstück des Schienenweges (von der Bippener Straße entlang seinem Grundstück) eine Verbotsbeschilderung für LKW (Verkehrszeichen 253) aufzustellen oder zumindest für dieses Teilstück eine Tonnenbegrenzung (V-Zeichen 262) anzuordnen.
Als Grund wird angegeben, dass diese Stichstraße von LKW-Fahrern zu Tages- und Nachtzeiten genutzt wird um am Schienenweg die Sattelzüge und auch Anhänger abzustellen. Dies führe zum einem zu Lärmbelästigungen, zum anderen sei zum Teil ein Durchkommen bei parkenden Fahrzeugen an der Gaststätte nur mit Rangieren möglich. Des weiteren sei die Straße nicht für derartige Fahrzeuge ausgelegt. Sachlich zuständig für die Beschilderung ist der Landkreis Osnabrück als untere Straßenverkehrsbehörde, der jedoch eine Maßnahme nur nach begründeter Antragstellung durch die Gemeinde einleitet.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
ohne