Betreff
Ergänzung zum Beschluss zur 1. vereinfachten teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Höfener Esch Erweiterung TeiI II"
Vorlage
BER/009/2008
Art
Beschlussvorlage Berge

Der Rat der Gemeinde Berge hat in seiner Sitzung Nr. 5/2007 vom 07.11.2007 den Beschluss gefasst:

Zur Schaffung einer weiteren Anbindung des Mischgebietes an die Landesstraße L 60 ist der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Höfener Esch Erweiterung Teil II“ zu überarbeiten und ein vereinfachtes Änderungsverfahren für den als Misch- bzw. eingeschränktes Mischgebiet ausgewiesenen Teilbereich durchzuführen, wobei der Geltungsbereich der 1. Änderung die Flurstücke 28/6, 28/5 und 101/3 der Flur 10 in der Gemarkung Dalvers umfasst.

 

Zur Ansiedlung eines Discountmarktes mit Fachmarktzeile soll die Überarbeitung auch dahingehend erfolgen, dass zumindest ein Teil oder der gesamte Geltungsbereich der zuvor genannten Flurstücke als Sondergebiet gem. § 11 BauNVO im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 a BauGB ausgewiesen wird.


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 


Beschlussvorschlag:

 

In Ergänzung des Beschlusses des Rates der Gemeinde Berge vom 07.11.2007 (5/2007) zur Tagesordnungspunkt 7) beschließt der Rat der Gemeinde Berge

 

„Zur Schaffung einer weiteren Anbindung des bisher als Mischgebiet ausgewiesenen Teilbereiches an die Landesstraße L 60 sowie zur Ausweisung eines Sondergebietes gem. § 11 BauNVO ist der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Höfener Esch Erweiterung Teil II“ zu überarbeiten und ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 a BauGB für den als Misch- bzw. eingeschränktes Mischgebiet ausgewiesenen Teilbereich durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke 28/6, 28/5 und 101/3 der Flur 10 in der Gemarkung Dalvers.