Betreff
Antrag auf eine Ausnahme/Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen der I. Änderung der Neufassung Bebauungsplan Nr. 1 "Höfener Esch" -Überschreitung der Baugrenze-
Vorlage
BER/002/2008
Art
Beschlussvorlage Berge

Herr Horst Beckemeyer hat die Befreiung von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes beantragt, da er beabsichtigt, an das vorhandene, als Kfz-Werkstatt genutzte an der Hauptstraße 45, belegene Gebäude eine Lagerhalle mit Grundmaßen von 10,45 x 14,18 m nebst eines Überdaches in Verlängerung des an der Werkstatt befindlichen, zu errichten. Nach der 1. Änderung der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Höfener Esch“ verläuft die Baugrenze nahezu unmittelbar hinter der jetzigen Kfz-Werkstatt.  


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

Auszug au dem Bebauungsplan

Entwürfe


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Berge stimmt dem Antrag des Bauherrn Horst Beckemeyer auf Ausnahme/Befreiung gem. § 31 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der im Bebauungsplan Nr.  1 „Höfener Esch“ -1. Änderung der Neufassung- festgesetzten Baugrenze für den Ausbau einer Lagerhalle in den Gesamtmaßen 18,68 x 10,45 m im hinteren Bereich des Grundstückes Hauptstraße 45 zu.