Herr Horst Beckemeyer hat die Befreiung von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes beantragt, da er beabsichtigt, an das vorhandene, als Kfz-Werkstatt genutzte an der Hauptstraße 45, belegene Gebäude eine Lagerhalle mit Grundmaßen von 10,45 x 14,18 m nebst eines Überdaches in Verlängerung des an der Werkstatt befindlichen, zu errichten. Nach der 1. Änderung der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Höfener Esch“ verläuft die Baugrenze nahezu unmittelbar hinter der jetzigen Kfz-Werkstatt.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
Auszug au dem Bebauungsplan
Entwürfe
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Berge stimmt dem Antrag des Bauherrn Horst Beckemeyer auf Ausnahme/Befreiung gem. § 31 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der im Bebauungsplan Nr. 1 „Höfener Esch“ -1. Änderung der Neufassung- festgesetzten Baugrenze für den Ausbau einer Lagerhalle in den Gesamtmaßen 18,68 x 10,45 m im hinteren Bereich des Grundstückes Hauptstraße 45 zu.