Betreff
Antrag auf eine Ausnahme/Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 1
Vorlage
BER/001/2008
Art
Beschlussvorlage Berge

Die Eheleute Holger und Marion Fasthoff, Ohrter Straße 29, 49626 Berge OT Grafeld, haben die Befreiung von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes beantragt, da sie beabsichtigen, einen Umbau des Hauses dergestalt vorzunehmen, dass zwei voneinander getrennte Wohnungen mit separatem Eingang entstehen. Zu diesem Zweck soll der bisherige Eingangsbereich mit einem überdachten Treppenhaus in den Grundmaßen 2,89 x 2,49 m versehen werden, das sich nach der Planung außerhalb der Baugrenze befindet.

 

Zur Begründung wurde weiterhin mündlich vorgetragen, dass sich in der Nachbarschaft an der Ohrter Straße innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes drei Häuser befinden, bei denen die Baugrenze überschritten ist.  


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

Auszug aus dem Bebauungsplan

Entwürfe


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Berge stimmt dem Antrag der Bauherren Holger und Marion Fasthoff auf Ausnahme/Befreiung gem. § 31 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze an der Ohrter Straße zur Errichtung eines vor dem jetzigen Gebäude befindlichen Treppenhauses zu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine