Betreff
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Samtgemeinde Fürstenau für das Wirtschaftsjahr 2008
Vorlage
FG 20/025/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2008 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Die Ergebnisse 2006 wurden im Wirtschaftsplan nicht mit angedruckt, da zum 01.01.2007 die Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen (NKR) erfolgte und daher ein Vergleich mit den Vorjahren nur bedingt möglich ist. Außerdem ist noch keine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung erstellt worden.

 

Der Wirtschaftsplan setzt sich aus einem Ergebnishaushalt und einem Finanzhaushalt zusammen. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sind dem Wirtschaftsplanentwurf beigefügt.

 

Grundsätzlich ist das Folgende auszuführen:

 

 

1.  Ergebnishaushalt

In allen vier Abteilungen des Eigenbetriebes decken die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen.

 

 

2.  Finanzhaushalt

 

a)  Abteilung Straßenreinigung

Aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe von 200 €.

 

b)  Abteilung Schmutzwasser

Die Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 264.800 € werden in voller Höhe und die Überschüsse aus Investitionstätigkeit in Höhe von 156.900 € zum Teil (31.400 €) zur Deckung der Auszahlungen für ordentliche Tilgung (296.200 €) benötigt. Insgesamt ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe von 125.500 €, mit dem die aufgelaufenen Fehlbeträge aus Vorjahren verringert werden können.

Zurückzuführen ist der Überschuss insbesondere auf die Erhöhung der Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren zum 01.01.2008 um 0,30 €/cbm von 1,95 €/cbm auf 2,25 €/cbm.

 

c)  Abteilung Regenwasser

Die Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 26.100 € und die Überschüsse aus Investitionstätigkeit in Höhe von 14.100 € werden in voller Höhe zur Deckung der Auszahlungen für ordentliche Tilgung (54.600 €) benötigt. Da Kredite nicht für die ordentliche Tilgung verwandt werden dürfen, ergibt sich insgesamt ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 14.400 €.

Beim Abschluss 2006 ergab sich ein Vortrag auf die neue Rechnung in Höhe von 173.105,39 €, so dass der Fehlbetrag 2008 abgedeckt werden kann.

 

d)  Abteilung Bestattungswesen

Ein Teilbetrag der Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 6.700 € kann zur Deckung der Auszahlungen für Investitionstätigkeit verwandt werden. Insgesamt ergibt sich ein Finanzmittelbestand aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 8.100 €.

 

 

In der Sitzung des Werksausschusses wird der Verwaltungsentwurf des Wirtschafsplanes 2008 eingehend erläutert.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Samtgemeinde Fürstenau für das Wirtschaftsjahr 2008, der

 

a)  im Ergebnishaushalt

    

     die ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf je                               1.783.400 €

     festsetzt,

 

     die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf je                                   0 €

     festsetzt,

    

b)  im Finanzhaushalt

 

     die Einzahlungen auf                                                                              2.207.600 €

     die Auszahlungen auf                                                                             2.088.200 €

     festsetzt,

 

     Von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen

 

     auf Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                           1.604.600 €

     auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          1.298.700 €

 

     auf Einzahlungen für Investitionen                                                           603.000 €

     auf Auszahlungen für Investitionen                                                           438.700 €

 

     auf Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                        0 €

     auf Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                            350.800 €

 

 

c)  Kreditaufnahmen für Investitionen nicht veranschlagt,

 

d)  Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,                                              

 

e)  den Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, auf 290.000 € festsetzt,

 

wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gebühren bei allen Abteilungen des Eigenbetriebes werden kostendeckend erhoben.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II