Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2004 (SGR. Nr. 2/2004, P. 11) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2003 einstimmig beschlossen. Nach der Gesamtbilanz ergab sich ein Jahresverlust in Höhe von 159.834,68 €. Der Verlust errechnete sich wie folgt:
a) Wasserwerk ./. 34.844,57 €
b) Abwasserbeseitigung – Schmutzwasser ./. 112.259,15 €
c) Abwasserbeseitigung – Regenwasser + 23.956,70 €
d) Straßenreinigung ./. 4.276,42 €
e)
Bestattungswesen ./.
32.411,24 €
zusammen ./. 159.834,68 €
Im Zuge der Beratungen wurde die hohe Deckungslücke bei der neu aufgenommenen Abteilung Bestattungswesen ausführlich erörtert. Ursächlich für den Verlust waren die aufgelösten Grabstättengebühren, die nach kaufmännischer Rechnungsweise auf die Laufzeit der Grabnutzungsdauer verteilt wurden.
Der im Ergebnis unbefriedigende Jahresabschluss und das daraus abgeleitete Szenario für die kommenden Jahre waren Anlass zu einer Besprechung am 20. April 2005 mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück. Eine Beibehaltung der bisherigen Bilanzierung der Grabstättengebühren hätte dazu geführt, dass die Samtgemeinde Fürstenau gemäß Eigenbetriebsverordnung die kumulierten Verluste ausgleichen müsste, obwohl der Teileigenbetrieb über ausreichende Liquidität verfügt hätte.
Neben Vertretern der Samtgemeindeverwaltung hat auch vom Wirtschaftsprüfungsbüro Dipl.-Ök. J. Andrews an diesem Gesprächstermin teilgenommen.
Ziel der Besprechung war eine Lösung der bestehenden Problematik, die sowohl für das Wirtschaftsprüfungsbüro als auch für die Samtgemeinde Fürstenau vertretbar war. Nach Darlegung und Würdigung der Sach- und Rechtslage wurde Übereinstimmung erzielt, dass die Grabnutzungsgebühren nicht über die Nutzungsdauer aufgelöst werden, sondern in der Abteilung „Bestattungswesen“ von einer jährlichen Einnahme-/Ausgabedeckung auf der Grundlage des Nieders. Kommunalabgabengesetzes auszugehen ist. In der Bilanz ist jedoch ein Hinweis auf bestehende Verpflichtungen aus vereinnahmten Grabstättengebühren nachrichtlich aufzunehmen.
Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Jahr 2003 ein Jahresüberschuss in Höhe von 58.902,55 €. Als Anlage werden beigefügt sowohl die neu erstellte Gewinn- und Verlustrechung für das Geschäftsjahr 2003 als auch die die überarbeitete Bilanz der Abteilung Bestattungswesen. Somit ergibt sich folgender neuer Jahresverlust für das Jahr 2003 in Höhe von 68.520,89 €.
Dieser Verlust errechnet sich wie folgt:
a) Wasserwerk ./. 34.844,57 €
b) Abwasserbeseitigung – Schmutzwasser ./. 112.259,15 €
c) Abwasserbeseitigung – Regenwasser + 23.956,70 €
d) Straßenreinigung ./. 4.276,42 €
e) Bestattungswesen .+ 58.902,55 €
zusammen ./. 68.520,89 €
Der bereits im Vorjahr aufgestellte Lagebericht für das Jahr 2003 ist ebenfalls entsprechend dem geänderten Ergebnis der Abteilung Bestattungswesen zu berichtigen.
(Weymann) |
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(Kamlage) |
Fachdienst II |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Der Samtgemeinderatsbeschluss vom 29. Juni 2004 (SGR. Nr. 2/2004, Pkt. 11) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau mit einem Jahresverlust in Höhe von 159.834,68 € wird aufgehoben.
2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2003
für das Wirtschaftsjahr 2003 mit einem Jahresverlust in Höhe
von ./. 68.520,89 €
abzüglich Ergebnisverwendung ./. 24.542,01 €
und der Lagebericht werden festgestellt.
Der Jahresverlust 2003 ist mit dem Gewinnvortrag 2002
in Höhe von 251.371,07 €
zu verrechnen.
Der Gewinnvortrag für das Wirtschaftsjahr 2004
beträgt somit 158.308,17 €
Finanzielle Auswirkungen:
Der geänderte Jahresabschluss der Abteilung Bestattungswesen erfordert keine Neuberechnung der Grabstättengebühr. Die erhobene Grabstättengebühr ist auskömmlich.