Betreff
Bau des Regenrückhaltebeckens "Poggenort/Am Reetbach" in Settrup
Vorlage
FB 6/049/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2007 beschlossen, den Endausbau der Baustraße „Auf der Loh“, die 2 Fußwegverbindungen und die südliche Grünanlage im Jahr 2008 durchzuführen.

 

Nach dem Bebauungsplan Nr. 32 „Poggenort/Am Reetbach“ ist die Anlage eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Voraussetzung für den Bau ist die Entwurfsplanung und die Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung. Da die Baustraßen nunmehr endgültig ausgebaut werden, ist auch das Regenrückhaltebecken herzustellen.

 

Das Ing.büro Hans Tovar & Partner, Osnabrück, hat in seinem Entwurf zur unabhängigen Löschwasserversorgung im Umland Fürstenau darauf hingewiesen, dass das geplante Regenrückhaltebecken als Löschwasserteich gemäß DIN 14210 hergestellt werden könnte. Nach Auskunft der unteren Wasserbehörde führt der Reetbach ausreichend Wasser. Da im Bereich des Baugebietes derzeit keine nutzbaren Löschwasserzisternen oder –brunnen vorhanden sind, wird empfohlen, das vorgesehene Regenrückhaltebecken so zu vergrößern, dass durch Dauerstau ein Löschwasserteich entsteht.

 

Für die Planung und den Bau werden Kosten in Höhe von ca. 90.440,00 € veranschlagt.

 

Das Ingenieurbüro Hunold wurde mit der Erschließung des Baugebietes beauftragt. Aus diesem Grunde wird empfohlen, diesem Büro auch den Auftrag für die Aufstellung des Entwurfes zur Herstellung des Löschwasserteiches einschl. wasserrechtlicher Genehmigung zu erteilen.

 

                                                                                                        


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Regenrückhaltebecken „Poggenort/Am Reetbach“ ist als Löschwasserteich gemäß DIN 14210 herzustellen.
  2. Dem Ingenieurbüro Peter Hunold wird der Auftrag zur Aufstellung des Entwurfes für die Herstellung des Löschwasserteiches einschl. wasserrechtlicher Genehmigung auf der Grundlage der zzt. geltenden HOAI erteilt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Herstellung des Löschwasserteiches in Höhe von 90.440,-- € sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau bereitzustellen.

Für die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens werden nach der Grundsatzregelung 50 % der Kosten von der Stadt Fürstenau übernommen. Der Anteil für die Löschwasserversorgung in Höhe von 34.510,--€ ist von der Samtgemeinde (Kosten für Löschwasserversorgung – Feuerwehr) zu übernehmen.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II