Betreff
Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2007 - 2011
Vorlage
FG 20/024/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Entwürfe des Investitionsprogramms und der Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2007 – 2011 sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Eingehende Erläuterungen hierzu erfolgen in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Der Sollfehlbedarf entwickelt sich nach der Finanzplanung wie folgt:

 

                          

 

 

Aufgrund der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sind in den Jahren 2009 – 2011 lediglich Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 481.000 € erforderlich. Da in diesem Zeitraum Darlehen in Höhe von 1.502.000 € getilgt werden, ergibt sich eine Entschuldung in Höhe von 1.021.000 €, und zwar:

 

       

 

 

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Bewilligungsverfügungen hinsichtlich der Bedarfszuweisungen sowie die Genehmigungsverfügungen des Landkreises Osnabrück zu den Haushalten verwiesen. Danach müssen angesichts der hohen Belastungen durch Zins- und Tilgungsleistungen alle Investitionsvorhaben der Samtgemeinde Fürstenau dahingehend überprüft werden, ob sie wirklich notwendig sind bzw. ob sie verschoben werden können. Ausnahmen hiervon können lediglich gesetzlich vorgeschriebene und ggf. rentierliche Maßnahmen sein.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2007 – 2011 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Erst durch die Veranschlagung der Mittel in den Haushaltsplänen der Folgejahre ergeben sich konkrete finanzielle Auswirkungen.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II