Betreff
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008
Vorlage
FG 20/014/2007/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 13.09.2007 (SG/SFinRPA/02/2007, P. Ö 11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2008 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Gruppen verwiesen.

 

Aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie allgemeiner Änderungen haben sich die in der Anlage aufgeführten Beträge ergeben, die in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses eingehend erläutert werden.

 

Insgesamt musste der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt um 7.500 € von 388.800 € auf 396.300 € erhöht werden. Hierbei ist der voraussichtliche Fehlbetrag des Jahres 2007 in Höhe von 5.569.700 € nicht berücksichtigt. Ursächlich für die Erhöhung des Fehlbedarfs ist die Neuberechnung der Finanzausgleichsleistungen aufgrund der nunmehr feststehenden Steuerkraft. Durch die geringere Steuerkraft vermindert sich die Samtgemeindeumlage. Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich und damit auch die zu zahlende Kreisumlage, so dass sich ein Fehlbetrag in Höhe von 7.300 € ergibt.

 

Im Vermögenshaushalt sind aufgrund der geänderten Investitionsausgaben Kreditaufnahmen in Höhe von 64.900 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 462.200 € vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 397.300 €.

 

Sollten sich durch die Beratungen im Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss am 08.11.2007 und im Schulausschuss am 13.11.2007 noch Änderungen zum Haushaltsplanentwurf ergeben, werden diese in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vorgetragen.

 

Nochmals wird auf die Genehmigungsverfügungen des Landkreises Osnabrück zu den Haushalten sowie der Bewilligungsverfügungen hinsichtlich der Bedarfszuweisungen verwiesen. Danach muss intensiv über neue Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung und Ausgabekürzung nachgedacht werden, um einer weiteren Verschlechterung der Haushaltslage entgegenzuwirken und auch in der Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

Angesichts der hohen Belastungen durch Zins- und Tilgungsleistungen müssen alle Investitionsvorhaben der Samtgemeinde Fürstenau dahingehend überprüft werden, ob sie unbedingt notwendig sind bzw. ob sie verschoben werden können. Ausnahmen hiervon können lediglich vorgeschriebene und ggf. rentierliche Maßnahmen sein.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2008, der

 

a)  im Verwaltungshaushalt

     die Einnahmen auf                                                                9.699.200 €

     die Ausgaben auf                                                                10.095.500 €

     Fehlbedarf                                                                                396.300 €

     festsetzt,

 

b)  im Vermögenshaushalt

     die Einnahmen auf                                                                1.446.800 €

     die Ausgaben auf                                                                  1.446.800 €

     festsetzt,

 

c)  den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 64.900 € festsetzt,

 

d)  den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.100.000 € festsetzt,

 

e)  den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 6.000.000 € festsetzt,

 

f)  den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2008 auf 45 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt haben zur Folge, dass der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) den Verwaltungshaushalt belastet und somit die Ausgaben bzw. den voraussichtlich zu erwartenden Sollfehlbedarf der Folgejahre erhöht.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II