Betreff
Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2007 - 2011
Vorlage
FG 20/019/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Entwürfe des Investitionsprogramms und der Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2007 – 2011 sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Eingehende Erläuterungen hierzu erfolgen in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Der Sollfehlbedarf entwickelt sich nach der Finanzplanung wie folgt:

 

                          

 

Da die Steuerschätzung 11/2007 noch nicht vorliegt, können sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer noch Änderungen ergeben.

 

 

In das Investitionsprogramm wurden insbesondere zwei Maßnahmen neu mit aufgenommen, und zwar:

 

1.  Förderprogramm:                                   Aktive Stadt- u. Ortsteilzentren (Attraktive Innenstadt)

     Durchführungszeitraum:                         2008 – 2015

     Gesamtkosten:                                       4.800.000 €

     Jährliche Kosten 2009 - 2011:                   750.000 €

     Jährlicher Förderbetrag 2009 - 2011:        500.000 €

     Jährlicher Eigenanteil 2009 - 2011:       250.000 €

 

2.  Förderprogramm:                                   Stadtumbau West (Pommern Kaserne)

     Durchführungszeitraum:                         2008 – 2017

     Gesamtkosten:                                       8.000.000 €

     Jährliche Kosten 2009 - 2011:                1.500.000 €

     Jährlicher Förderbetrag 2009 - 2011:     1.000.000 €

     Jährliche Zuweis.d.Dritte 2009 -2011:       500.000 €

     Jährlicher Eigenanteil 2009 - 2011:                  0 €

 

 

Aufgrund der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sind in den Jahren 2009 – 2011 Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 687.000 € erforderlich. Da in diesem Zeitraum Darlehen in Höhe von 781.000 € getilgt werden, ergibt sich eine Entschuldung in Höhe von 94.000 €, und zwar:

 

              

 

 

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Genehmigungsverfügungen des Landkreises Osnabrück zu den Haushalten verwiesen. Danach müssen angesichts der hohen Belastungen durch Zins- und Tilgungsleistungen alle Investitionsvorhaben der Stadt Fürstenau dahingehend überprüft werden, ob sie wirklich notwendig sind bzw. ob sie verschoben werden können. Ausnahmen hiervon können lediglich gesetzlich vorgeschriebene und ggf. rentierliche Maßnahmen sein.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Haushaltsjahr 2007 – 2011 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Erst durch die Veranschlagung der Mittel in den Haushaltsplänen der Folgejahre ergeben sich konkrete finanzielle Auswirkungen.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II