Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008
Vorlage
FG 20/012/2007/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 11.09.2007 (St/FRPA/02/2007, P. Ö 9) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2008 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie allgemeiner Änderungen haben sich die in der Anlage aufgeführten Beträge ergeben, die in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses eingehend erläutert werden.

 

Insgesamt konnte der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt um 35.200 € von 438.900 € auf 403.700 € vermindert werden. Hierbei ist der voraussichtliche Fehlbetrag des Jahres 2007 in Höhe von 3.214.000 € nicht berücksichtigt. Da die Steuerschätzung 11/2007 noch nicht vorliegt, können sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer noch Änderungen ergeben.

 

Im Vermögenshaushalt wurden insbesondere noch Haushaltsmittel für zwei städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen veranschlagt, und zwar:

 

1.  Förderprogramm:                                   Aktive Stadt- u. Ortsteilzentren (Attraktive Innenstadt)

     Durchführungszeitraum:                         2008 – 2015

     Gesamtkosten:                                       4.800.000 €

     Kosten 2008:                                              300.000 €

     Beantragter Förderungsbetrag 2008:        200.000 €

     Eigenanteil:                                              100.000 €

 

2.  Förderprogramm:                                   Stadtumbau West (Pommern Kaserne)

     Durchführungszeitraum:                         2008 – 2017

     Gesamtkosten:                                       8.000.000 €

     Kosten 2008:                                           1.500.000 €

     Beantragter Förderungsbetrag 2008:     1.000.000 €

     Zuweisung durch Dritte 2008:                   500.000 €

     Eigenanteil:                                                         0 €

 

Aufgrund der geänderten Investitionsausgaben sind Kreditaufnahmen in Höhe von 281.100 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 284.700 € vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 3.600 €.

 

Nochmals wird auf die Genehmigungsverfügungen des Landkreises Osnabrück zu den Haushalten verwiesen. Danach muss intensiv über neue Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung und Ausgabekürzung nachgedacht werden, um einer weiteren Verschlechterung der Haushaltslage entgegenzuwirken und auch in der Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

Angesichts der hohen Belastungen durch Zins- und Tilgungsleistungen müssen alle Investitionsvorhaben der Stadt Fürstenau dahingehend überprüft werden, ob sie unbedingt notwendig sind bzw. ob sie verschoben werden können. Ausnahmen hiervon können lediglich gesetzlich vorgeschriebene und ggf. rentierliche Maßnahmen sein.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2008 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen auf                                                                  5.183.000 €

die Ausgaben auf                                                                     5.586.700 €

Fehlbedarf                                                                                  403.700 €

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen auf                                                                  3.089.200 €

die Ausgaben auf                                                                     3.089.200 €

 

festsetzt,

 

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 281.100 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 3.900.000 € festsetzt,

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festsetzt:

 

1.  Grundsteuer

     a)  für die land- und die forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A)                                                                  360 v.H.

     b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                 360 v.H.

 

2.  Gewerbesteuer                                                                        360 v.H.

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                         


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt haben zur Folge, dass der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) den Verwaltungshaushalt belastet und somit die Ausgaben bzw. den voraussichtlich zu erwartenden Sollfehlbedarf der Folgejahre erhöht.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II