Betreff
Bushaltestellensituation an der Grundschule Berge bzw. HRS Berge
Vorlage
FG 40/013/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Derzeit befindet sich die Schulbushaltestelle an der „Antener Straße“ in Berge. In den letzten Jahren ist es vermehrt zu Beschwerden bezüglich der Sicherheit der Schüler, die diese Haltestelle nutzen, gekommen.

 

Am Freitag, den 12.10.2007 fand eine Besprechung mit Vertretern der PlaNOS, einem Vertreter der Firma Hülsmann und den betroffenen Schulleitern statt. Anlass des Treffens war der Vorschlag, die Bushaltestelle von der „Antener Straße“ an die Straße „Am Sonnenberg“, in Höhe der Turnhalle zu verlegen. Hierfür müsste am Ende der Straße ein Wendehammer (s. anliegender Lageplan) angelegt werden, um eine An- und Abfahrt der Busse zu ermöglichen. Die hierfür benötigten Grundstücke befinden sich im Besitz der Samtgemeinde Fürstenau bzw. Gemeinde Berge.

 

Nach eingehender Erörterung und Besichtigung vor Ort hielten die Teilnehmer folgende –zunächst provisorische- Lösung der Haltestellenproblematik für möglich:

 

a)    Einrichtung einer provisorischen Bushaltestelle – wie oben vorgeschlagen- an der Straße „Am Sonnenberg“

b)    Provisorische Fertigstellung eines Wendehammers am Ende der Straße „Am Sonnenberg“ in Größe von ca. 30 x 30 m durch Aufbringen von Schotter

c)    Verlegung des Fahrradstandes vom jetzigen Standort auf die Fläche vor dem Klettergerüst (zwischen Turnhalle und Grundschule). Dieser ist zunächst nicht zu überdachen. Die Fläche müsste ebenfalls geschottert werden.

d)    Absenkung des Bürgersteiges im neu zu schaffenden Haltestellenbereich

e)    Sperrung der Straße „Am Sonnenberg“, evtl. zeitlich begrenzt und für den Anlieger-/Nutzerverkehr frei, nach vorheriger Anhörung der Anlieger

f)     Fahrbahnmarkierungen (Halteverbot) im Bereich der „Antener Straße“, um eine sichere An- und Abfahrt der Busse zu gewährleisten

g)    Aufstellen der erforderlichen Verkehrsschilder

 

Möglichst kurzfristig sollte die provisorische Umsetzung der Haltestellenverlegung erfolgen. Diese Kosten könnten evtl. mit Mitteln nach dem Nds. Nahverkehrmittelgesetz (NNVG) bezuschusst werden. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.

 

 Im Haushaltsjahr 2009 sollte die Maßnahme „endgültig“ fertiggestellt werden. Die Kosten könnten mit 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der Förderung nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) bezuschusst werden. Die Aufnahme in das Förderprogramm 2008 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.

 

Die Kostenaufstellung wird in der Sitzung am 13.11.2007 vorgelegt, da die Kosten zurzeit noch ermittelt werden.


 

 

(Klausing)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bushaltestelle an der „Antener Straße“ in Berge wird an die Straße „Am Sonnenberg“ verlegt. Die Kosten für die provisorische Durchführung der Maßnahme sind im Haushaltsplan für das Jahr 2008 einzuplanen.

Es wird ein Förderantrag für einen Zuschuss nach dem Nds. Nahverkehrsmittelgesetz (NNVG) gestellt.

 

  1. Im Haushaltsjahr 2009 wird die Maßnahme endgültig fertiggestellt.

Es wird ein Förderantrag für einen Zuschuss nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) gestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplanentwurf 2008 nicht zur Verfügung.

 

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II