Betreff
Anschaffung von Mobiliar für die Schulen und EDV-Ausstattung der Schulen
Vorlage
FG 40/012/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Bislang wurden Haushaltsmittel für die Anschaffung von Mobiliar für die Schulen und für die EDV-Ausstattung der Schulen nur auf besondere Anforderung durch die Schulen eingeplant.

Um die doch recht unterschiedliche Ausstattung mit Mobiliar an den einzelnen Schulen auf einen einheitlichen Standard zu bringen, wird vorgeschlagen, zukünftig jährlich einen festen Betrag für den Ersatz von veraltetem Schulmobiliar einzuplanen.

Ebenso sollte für die EDV-Ausstattung jährlich ein fester Betrag eingeplant werden, um auch zukünftig die Nutzung der „neuen“ Medien im Unterricht zu gewährleisten.

Mit allen in Trägerschaft der Samtgemeinde Fürstenau stehenden Schulen sollte die Verwendung und Aufteilung der Haushaltsmittel besprochen werden.


 

 

(Klausing)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Anschaffung von Schulmobiliar wird unter Haushaltsstelle 2000.935000 jährlich ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € für die Schulen in Trägerschaft der Samtgemeinde Fürstenau eingeplant.
  2. Für die EDV-Ausstattung wird unter Haushaltsstelle 2000.935100 jährlich ein Betrag in Höhe von 20.000,00 € für die Schulen in Trägerschaft der Samtgemeinde Fürstenau eingeplant.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf  2008 bereitgestellt.

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II