Die o. a. Gebührenordnung ist um den Kreis der Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (frühere Sozialhilfe- u. Arbeitslosenhilfeempfänger) und SGB XII (frühere Empfänger Grundsicherungsleistung wegen Erwerbsunfähigkeit oder Alter – über 65 Jahre) zu ergänzen. Da es den Begriff „Sozialhilfeempfänger“ nicht mehr gibt, ist dieser Personenkreis aus der Gebührenordnung zu streichen.
Kinder von Sozialhilfeempfängern haben bislang eine kostenlose Saisonkarte erhalten. Da es keine „Sozialhilfeempfänger“ mehr gibt, sondern diese jetzt zu den Empfängern von Grundsicherungsleistungen gehören und sich dieser Kreis um die Arbeitslosenhilfeempfänger erhöht hat, wird von der Verwaltung aus finanziellen Gründen empfohlen, ab sofort nur noch eine Ermäßigung von 50 % zu gewähren.
Der § 1 ist unter V.
„Vergünstigungen“ wie folgt zu ändern:
Schüler, Studenten,
Wehrpflichtige, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten,
Ersatzdienstpflichtige, Schwerbeschädigte, Arbeitslose und Empfänger von Grundsicherungsleistungen
nach SGB II und XII zahlen den
Eintrittspreis, der für Jugendliche zu entrichten ist. Dieser Personenkreis hat
sich entsprechend auszuweisen.
Schwerbeschädigte Kinder und Jugendliche sowie Kinder von Arbeitslosen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII und beschäftigungslose Jugendliche erhalten auf den zu zahlenden Eintrittspreis für Jahreskarten eine Vergünstigung von 50 %. Dieser Personenkreis hat sich entsprechend auszuweisen.
(Kolosser) |
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(Kamlage) |
Fachdienst III |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Schüler, Studenten,
Wehrpflichtige, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten,
Ersatzdienstpflichtige, Schwerbeschädigte, Arbeitslose und Empfänger von Grundsicherungsleistungen
nach SGB II und XII zahlen den
Eintrittspreis, der für Jugendliche zu entrichten ist. Dieser Personenkreis hat
sich entsprechend auszuweisen.
Schwerbeschädigte Kinder und Jugendliche sowie Kinder von Arbeitslosen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII und beschäftigungslose Jugendliche erhalten auf den zu zahlenden Eintrittspreis für Jahreskarten eine Vergünstigung von 50 %. Dieser Personenkreis hat sich entsprechend auszuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehreinnahmen wegen Abschaffung
der kostenlosen Saisonkarte für Kinder von Sozialhilfeempfänger.