In der Sitzung des
Werksauschusses vom 06.09.2007 wurde durch die INTECON GmbH ein weiterer
Sachstandsbericht zur Abteilung Schmutzwasser des Eigenbetriebes gegeben, worin
insbesondere auf die Problematik der für die Beseitigung des Klärschlamms aus
der Vererdungsanlage zu bildenden Rücklagen und der Abschreibungssätze
eingegangen wurde. Aus der in der Sitzung erläuterten Gebührenbedarfsberechnung
für 2008, die dieser Vorlage zur Kenntnis beigefügt ist, ergibt sich für 2008
eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 2,23 Euro/cbm. Nach eingehender Beratung
wurde der Sachverhalt zur weiteren Beratung an die Gruppen verwiesen.
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr für den Eigenbetrieb der Samtgemeinde Fürstenau wird ab 01.01.2008 auf 2,25 Euro/cbm festgesetzt.
2. Der
anliegende Entwurf zur V. Änderungssatzung der
Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebührenerhöhung ist zur Vermeidung von Unterdeckungen in der Abteilung Schmutzwasser des Eigenbetriebes erforderlich.
(Weymann)
Fachdienst II