Betreff
Abteilung Schmutzwasser des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau - Festsetzung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr ab 01.01.2008
Vorlage
FB 3/003/2007/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Werksauschusses vom 06.09.2007 wurde durch die INTECON GmbH ein weiterer Sachstandsbericht zur Abteilung Schmutzwasser des Eigenbetriebes gegeben, worin insbesondere auf die Problematik der für die Beseitigung des Klärschlamms aus der Vererdungsanlage zu bildenden Rücklagen und der Abschreibungssätze eingegangen wurde. Aus der in der Sitzung erläuterten Gebührenbedarfsberechnung für 2008, die dieser Vorlage zur Kenntnis beigefügt ist, ergibt sich für 2008 eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 2,23 Euro/cbm. Nach eingehender Beratung wurde der Sachverhalt zur weiteren Beratung an die Gruppen verwiesen.


 

 

 

(Wagener)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr für den Eigenbetrieb der Samtgemeinde Fürstenau wird ab 01.01.2008 auf 2,25 Euro/cbm festgesetzt.

 

2.    Der anliegende Entwurf zur V. Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gebührenerhöhung ist zur Vermeidung von Unterdeckungen in der Abteilung Schmutzwasser des Eigenbetriebes erforderlich.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II