Der als Anlage beigefügte Verwaltungsentwurf des I. Nachtragswirtschaftsplanes 2007 wurde nach den Grundsätzen des neuen kommunalen Rechnungswesens (NKR) erstellt. Dieser setzt sich aus einem Ergebnishaushalt und einem Finanzhaushalt zusammen. Dazu ist folgendes auszuführen:
1. Ergebnishaushalt
In allen vier Abteilungen des Eigenbetriebes sind Änderungen der Haushaltsansätze bei den ordentlichen / außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen nicht erforderlich.
2. Finanzhaushalt
a) Abteilung
Straßenreinigung / Abteilung Bestattungswesen
Änderungen der
Haushaltsansätze bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit,
Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit sind nicht erforderlich.
b) Abteilung Schmutzwasser
Zur Finanzierung der Investitionsausgaben für Kanalnetzerweiterungen (u.a. Siedlung Im Felde in Bippen-Vechtel) und der EDV-Koppelung der Kläranlagen sind die Kreditaufnahmen um 243.000 € zu erhöhen.
c) Abteilung Regenwasser
Zur Finanzierung der Investitionsausgaben für den Umbau des Regenrückhaltebeckens Schwagstorf zum Löschwasserteich sind die Kreditaufnahmen um 45.300 € zu erhöhen.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der I. Nachtragswirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Samtgemeinde Fürstenau für das Wirtschaftsjahr 2007, der
a) im Ergebnishaushalt
die ordentlichen Erträge und Aufwendungen nicht ändert,
die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen nicht ändert,
b) im Finanzhaushalt
die Einzahlungen um 317.100 €
von 1.896.600 €
auf 2.213.700 €
erhöht,
die Auszahlungen um 317.100 €
von 2.002.100 €
auf 2.319.200 €
erhöht,
davon:
die Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit mit 1.499.300 €
nicht ändert,
die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit mit 1.259.400 €
nicht ändert,
die Einzahlungen für Investitionen um 28.800 €
von 166.100 €
auf 194.900 €
erhöht,
die Auszahlungen für Investitionen um 317.100 €
von 415.500 €
auf 732.600 €
erhöht,
die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit um 288.300 €
von 231.200 €
auf 519.500 €
erhöht,
die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 327.200 €
nicht ändert,
c) den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen um 288.300 €
von 231.200 €
auf 519.500 €
erhöht,
d) Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
e) den Höchstbetrag der Liquiditätskredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Neue Kreditaufnahmen belasten die Folgejahre mit höheren Zins- und Tilgungsleistungen.
(Weymann)
Fachdienst II