Betreff
Regenrückhaltebecken Schwagstorf
Vorlage
FB 6/033/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Regenrückhaltebecken in Schwagstorf ist in diesem Jahr zum Feuerlöschgewässer umgerüstet worden.

 

Nach der DIN 14210 für Löschwasserteiche muss dieser mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein, dass zwischen der Einfriedung und dem Vorratsraum ein mindestens 1 m breiter, begehbarer Streifen bleibt. Vom Zufahrtsbereich muss ein verschließbares mindestens 2 m breites Tor vorhanden sein. Das Tor sollte mit einem Schloss nach DIN 14925 ausgestattet sein. Die Schließeinrichtung ist mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle abzustimmen. Auf die Einfriedung kann verzichtet werden, wenn der Unfallschutz auf andere Weise sichergestellt ist.

 

Auf Anfrage hat der Kommunale Schadenausgleich, Hannover, im Jahr 2002 mitgeteilt, dass Löschteiche nach der v. g. DIN einzuzäunen sind. Es wird aus versicherungstechnischer Sicht dringend empfohlen, die Teiche DIN-gerecht einzuzäunen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind DIN-Regelungen einzuhalten. Werden sie nicht eingehalten, stellt dies auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten einen fahrlässigen Verstoß dar.

 

In der Samtgemeinde Fürstenau sind folgende Regenrückhaltebecken als Löschteiche hergestellt:

 

Mitgliedsgemeinde Bippen:

 

-          RRB nordöstlich des GE-Gebietes an der Restruper Straße

-          RRB im Baugebiet Middelung

 

Mitgliedsgemeinde Berge  -  keine Löschteiche vorhanden

 

Mitgliedsgemeinde Fürstenau

 

-          RRB im Baugebiet Utdrift

-          RRB im Baugebiet östlich Konrad-Adenauer-Straße

 

 

Die Familien Evers und Hummert, direkte Anlieger des Regenrückhaltebeckens, haben darauf hingewiesen, dass der Teich eine große Anzahl Besucher anlockt, insbesondere an Wochenenden oder wenn in Schwagstorf größere Veranstaltungen durchgeführt werden. Von den Familien wird eine Einzäunung der Anlage gewünscht.

 

Von der Verwaltung wird empfohlen, mit den Anliegern Evers und Hummert zu klären, in welcher Form eine DIN-gerechte Einzäunung, evtl. unter Kostenbeteiligung, möglich ist.

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachbereich III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Hinsichtlich des Regenrückhaltebeckens in Schwagstorf ist mit den direkten Anliegern zu klären, in welcher Form eine DIN-gerechte Einzäunung, evtl. unter Kostenbeteiligung, möglich ist.


Finanzielle Auswirkungen:

 

-  zzt. nicht -

 

 

(Richter)

Fachdienst II