Betreff
Bedarfszuweisung - Finanzzuweisung an die Mitgliedsgemeinden
Vorlage
FG 20/017/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit dem als Anlage beigefügten Erlass vom 14.08.2007 der Samtgemeinde Fürstenau eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Antragsverfahren 2006 gem. § 13 des Nds. Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) in Höhe von 900.000,00 € gewährt.

 

Nunmehr ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Bedarfszuweisung auf die einzelnen Verwaltungseinheiten verteilt werden soll.

 

Der Gesamtbetrag der Bedarfszuweisung beläuft sich auf 10,2 % der maßgebenden Fehlbeträge 2005 im Verwaltungshaushalt aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 8.882.179,47 €. Der sich hiernach ergebende Betrag wurde mathematisch auf volle 50.000,00 € gerundet.

 

Bei Zugrundelegung dieses Verteilungsmaßstabes ergibt sich folgende Aufteilung:

 

 

Die im letzten Jahr bewilligte Bedarfszuweisung wurde ebenfalls nach diesem Schema berechnet. Bei der Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden sind die Beträge jedoch auf volle 5.000,00 € gerundet worden. Im vorliegenden Fall ergeben sich danach folgende Summen:

 


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Weiterleitung eines Teilbetrages der Bedarfszuweisung an die Mitgliedsgemeinden erhöht sich der Sollfehlbedarf im Verwaltungshaushalt. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II