Der I. Nachtragshaushaltsplan umfasst neben den Änderungen aufgrund von Beschlüssen die zwischenzeitlich eingetretenen Einnahme- und Ausgabeentwicklungen.
Im Verwaltungshaushalt konnte der strukturelle Fehlbedarf 2007 von 760.600 € um 336.500 € auf 424.100 € vermindert werden.
Hierbei ergeben sich wesentliche Änderungen durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 130.500 € aufgrund der Steuerschätzung 05/2007 sowie bei der Gewerbesteuer in Höhe von 152.800 €. Auf der Ausgabeseite vermindert sich die Gewerbesteuerumlage um insgesamt 52.400 €. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Erstattung durch die Abrechnung für das Jahr 2006 in Höhe von rd. 79.000 €.
Unter Berücksichtigung des Sollfehlbetrages 2006 erhöht sich der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt auf insgesamt 3.544.000 €, der sich errechnet aus:
a) Fehlbetrag 2006 3.119.900 €
b) bisheriger Fehlbedarf 2007 760.600 €
c) Mehreinnahmen 383.400 €
d) Mehrausgaben 46.900 €
Im
Vermögenshaushalt ergeben sich wesentliche Änderungen bei den
Straßenbaumaßnahmen, der Gewässerverrohrung/Hochwasserschutz und beim Ankauf
von Grundstücken. Da vorgesehen ist, die Straßenbaumaßnahmen „Poggenort/Am
Reetbach“ und „Fritz-Wilmering-Straße“ im Haushaltsjahr 2008 durchzuführen,
wurden im Nachtragsplanentwurf entsprechende Verpflichtungsermächtigungen
veranschlagt.
Durch die vorgenommenen Änderungen musste die Kreditaufnahme um 55.100 € von 249.000 € auf 304.100 € erhöht werden. Bei Tilgungsleistungen in Höhe von 304.100 € ergibt sich keine Nettoneuverschuldung.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2007 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 383.400 €
von 5.095.300 €
auf 5.478.700 €
erhöht,
die Ausgaben um 3.166.800 €
von 5.855.900 €
auf 9.022.700 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 2.783.400 €
von 760.600 €
auf 3.544.000 €
erhöht,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 25.600 €
von 1.167.400 €
auf 1.141.800 €
vermindert,
in § 2
den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
um 55.100 €
von 249.000 €
auf 304.100 €
erhöht,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 331.000 €
von 50.000 €
auf 381.000 €
erhöht,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.
Eine Erhöhung der Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt hat Auswirkungen auf die Folgejahre, da sich künftig gegenüber der Finanzplanung Mehrausgaben für den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) ergeben.
(Weymann)
Fachdienst II