Die Samtgemeinde Fürstenau ist Mitglied des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Nach § 4 Ziffer 2. der Verbandssatzung werden zu Tagungen der Mitgliederversammlung zwei Vertreter entsandt. Bei Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände werden mindestens zwei Vertreter entsandt. Zu den entsandten Vertretern müssen zumindest der Hauptverwaltungsbeamte (Samtgemeindebürgermeister) und ein Ratsmitglied gehören. Das Mitglied bestimmt den Stimmführer.
In der konstituierenden Sitzung des Samtgemeinderates am 09.11.2006 hatte der Rat zu Punkt Ö 21 „Benennung von Vertretern des Rates der Samtgemeinde Fürstenau in Gremien, die nicht Ratsausschüsse sind, a) Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund“ (SG/SGR/04/2006 vom 09.11.2006, S. 20) einstimmig beschlossen, dass die Benennung der Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Gremien des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes wie folgt festgestellt wird:
1.Samtgemeindebürgermeister Selter
2.Ratsherr Knocks
Nach der Verbandssatzung sollen für die Verbandsämter in den Vorständen der Kreisverbände Ratsmitglieder und Hauptverwaltungsbeamte in einem angemessenen Verhältnis gewählt werden.
Um diese satzungsrechtliche Vorgabe zu erfüllen, wurde anlässlich der Beratungen zur Neukonstituierung des Kreisverbandes Osnabrück im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund eine Erhöhung der Anzahl der Beisitzer im Vorstand des Kreisverbandes von drei auf vier Personen beschlossen, so dass sich dieses insgesamt sieben Personen umfassende Gremium (1. und 2. Vorsitzender, Geschäftsführer und Beisitzer) nunmehr aus vier Hauptverwaltungsbeamten und drei ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Als drittes ehrenamtliches Mitglied wurde Ratsfrau Maria Blume bestimmt.
Aus dem vorgenannten Grunde ist
der in der konstituierenden Sitzung des Rats der Samtgemeinde Fürstenau am
06.11.2006 gefasste Beschluss zur Benennung von Vertretern der Samtgemeinde
Fürstenau in Gremien, die nicht Ratsausschüsse sind (hier: Niedersächsischer
Städte- und Gemeindebund) entsprechend zu ergänzen.
(Heyer) |
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(Selter) |
Fachbereich 1 |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
1. Die Benennung der Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Gremien des Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebundes wird wie folgt festgestellt:
3. Ratsfrau Blume
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
(Richter)
Fachbereich 3