In der Sitzung des Werksausschusses am 24.05.2007 wurde, bedingt durch vermehrt ungenehmigt erstellte Grabeinfassungen verschiedener Art (u. a. Kunststoffe und Beton), allgemein über die Zulassung von massiven Grabeinfassungen auf dem Friedhof „Haselünner Straße“ beraten. Bislang waren massive Grabeinfassungen lediglich in zwei bestimmten Grablagen zulässig, im Übrigen nur lebende niedrige Hecken.
Der Werksausschuss hat nunmehr einstimmig beschlossen, dass auf den kommunalen Friedhöfen der Samtgemeinde Fürstenau neben lebende niedrige Hecken auch massive Grabeinfassungen, optisch angepasst zum Grabstein, zulässig sein sollen.
Aus diesem Grunde ist § 25 Abs. 10 Satz 1 und 2 der Friedhofssatzung zu ändern. § 25 Abs. 10 Satz 3 bleibt als neuer Satz 2 unverändert.
(Posselt) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 6 |
Fachdienst III |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die im
Entwurf vorliegende 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Samtgemeinde
Fürstenau vom 13.10.2005 wird als Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
(Richter)
Fachbereich 2